Präambel VO (EU) 2017/488

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 18. Januar 2016 die Verordnung (EU) 2016/44(1) angenommen, mit der die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates(2) zum Zweck der Klarheit konsolidiert wurde.
(2)
Mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 wurde dem Rat die Befugnis übertragen, Anhang VI jener Verordnung im Einklang einem Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses zu ändern. Die Verordnung (EU) 2016/44 enthält jedoch keine solche Befugnisübertragung.
(3)
Die Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 (ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 1).

(2)

Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 1).

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