Präambel VO (EU) 2017/492

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(1), insbesondere auf Artikel 88,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(2), insbesondere auf Artikel 92,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Um gewissen Änderungen in den Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten oder ihrem Wunsch nach Vereinfachung der Anwendung des Koordinierungssystems der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 Rechnung zu tragen, haben die Mitgliedstaaten die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersucht, bestimmte Anhänge der genannten Verordnungen zu ändern.
(2)
Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat den beantragten Änderungen zugestimmt und der Kommission entsprechende Vorschläge für technische Anpassungen der Anhänge unterbreitet.
(3)
Die Kommission kann den fraglichen Vorschlägen zustimmen.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)

ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1.

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