Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b02001 |
— |
2-Methylpropan-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylpropan-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylpropan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C4H10O CAS-Nummer: 78-83-1 FLAVIS-Nummer: 02.001
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylpropan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
-
6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b02003 |
— |
Isopentanol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isopentanol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isopentanol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C5H12O CAS-Nummer: 123-51-3 FLAVIS-Nummer: 02.003
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isopentanol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b02026 |
— |
3,7-Dimethyloctan-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3,7-Dimethyloctan-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
3,7-Dimethyloctan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 90 % Chemische Formel: C10H22O CAS-Nummer: 106-21-8 FLAVIS-Nummer: 02.026
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3,7-Dimethyloctan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt
für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b02082 |
— |
2-Ethylhexan-1-ol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Ethylhexan-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Ethylhexan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H18O CAS-Nummer: 104-76-7 FLAVIS-Nummer: 02.082
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Ethylhexan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b05004 |
— |
2-Methylpropanal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylpropanal
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylpropanal Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C4H8O CAS-Nummer: 78-84-2 FLAVIS-Nummer: 05.004
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylpropanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b05006 |
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3-Methylbutanal |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutanal
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutanal Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C5H10O CAS-Nummer: 590-86-3 FLAVIS-Nummer: 05.006
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b05049 |
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2-Methylbutyraldehyd |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylbutyraldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylbutyraldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C5H10O CAS-Nummer: 96-17-3 FLAVIS-Nummer: 05.049
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylbutyraldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08008 |
— |
3-Methylbuttersäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbuttersäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbuttersäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C5H10O2 CAS-Nummer: 503-74-2 FLAVIS-Nummer: 08.008
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbuttersäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08031 |
— |
2-Methylvaleriansäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylvaleriansäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylvaleriansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 97-61-0 FLAVIS-Nummer: 08.031
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylvaleriansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
-
6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08045 |
— |
2-Ethylbuttersäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Ethylbuttersäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Ethylbuttersäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 88-09-5 FLAVIS-Nummer: 08.045
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Ethylbuttersäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08046 |
— |
2-Methylbuttersäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylbuttersäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylbuttersäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C5H10O2 CAS-Nummer: 116-53-0 FLAVIS-Nummer: 08.046
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylbuttersäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08047 |
— |
2-Methylheptansäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylheptansäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylheptansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 1188-02-9 FLAVIS-Nummer: 08.047
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylheptansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08062 |
— |
4-Methylnonansäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Methylnonansäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Methylnonansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C10H20O2 CAS-Nummer: 45019-28-1 FLAVIS-Nummer: 08.062
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 4-Methylnonansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt
für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b08063 |
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4-Methyloctansäure |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Methyloctansäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Methyloctansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 54947-74-9 FLAVIS-Nummer: 08.063
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 4-Methyloctansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
-
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09005 |
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Isobutylacetat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isobutylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isobutylacetat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 110-19-0 FLAVIS-Nummer: 09.005
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isobutylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
— |
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— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
-
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09043 |
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Isobutylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isobutylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isobutylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 539-90-2 FLAVIS-Nummer: 09.043
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isobutylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09070 |
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3-Methylbutylhexanoat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutylhexanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutylhexanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C11H22O2 CAS-Nummer: 2198-61-0 FLAVIS-Nummer: 09.070
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt
für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09103 |
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3-Methylbutyldodecanoat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutyldodecanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutyldodecanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C17H34O2 CAS-Nummer: 6309-51-9 FLAVIS-Nummer: 09.103
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutyldodecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt
für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09120 |
— |
3-Methylbutyloctanoat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutyloctanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutyloctanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C13H26O2 CAS-Nummer: 2035-99-6 FLAVIS-Nummer: 09.120
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutyloctanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt
für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09136 |
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3-Methylbutylpropionat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutylpropionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutylpropionat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 105-68-0 FLAVIS-Nummer: 09.136
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09162 |
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3-Methylbutylformiat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutylformiat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 92 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 110-45-2 FLAVIS-Nummer: 09.162
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 3-Methylbutylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09211 |
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Glyceryltributyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Glyceryltributyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Glyceryltributyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C15H26O6 CAS-Nummer: 60-01-5 FLAVIS-Nummer: 09.211
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Glyceryltributyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09417 |
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Isobutylisobutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isobutylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isobutylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 97-85-8 FLAVIS-Nummer: 09.417
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isobutylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09419 |
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Isopentylisobutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isopentylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isopentylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 2050-01-3 FLAVIS-Nummer: 09.419
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isopentylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09472 |
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Isobutylisovalerat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isobutylisovalerat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isobutylisovalerat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 589-59-3 FLAVIS-Nummer: 09.472
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isobutylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09530 |
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Isopentyl-2-methylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isopentyl-2-methylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isopentyl-2-methylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C10H20O2 CAS-Nummer: 27625-35-0 FLAVIS-Nummer: 09.530
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von Isopentyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
-
5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09531 |
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2-Methylbutylisovalerat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylbutylisovalerat
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylbutylisovalerat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C10H20O2 CAS-Nummer: 2445-77-4 FLAVIS-Nummer: 09.531
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylbutylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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2b09659 |
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2-Methylbutylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylbutylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylbutylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 51115-64-1 FLAVIS-Nummer: 09.659
Analysemethode
(1)
Zur Bestimmung von 2-Methylbutylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
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5.
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Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
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6.
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Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
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6. Februar 2027
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