ANHANG VO (EU) 2017/54

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
2b02001 2-Methylpropan-1-ol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylpropan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylpropan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C4H10O CAS-Nummer: 78-83-1 FLAVIS-Nummer: 02.001

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylpropan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02003 Isopentanol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isopentanol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isopentanol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C5H12O CAS-Nummer: 123-51-3 FLAVIS-Nummer: 02.003

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isopentanol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02026 3,7-Dimethyloctan-1-ol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3,7-Dimethyloctan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

3,7-Dimethyloctan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 90 % Chemische Formel: C10H22O CAS-Nummer: 106-21-8 FLAVIS-Nummer: 02.026

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3,7-Dimethyloctan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b02082 2-Ethylhexan-1-ol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Ethylhexan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Ethylhexan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H18O CAS-Nummer: 104-76-7 FLAVIS-Nummer: 02.082

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Ethylhexan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05004 2-Methylpropanal

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylpropanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylpropanal Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C4H8O CAS-Nummer: 78-84-2 FLAVIS-Nummer: 05.004

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylpropanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05006 3-Methylbutanal

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutanal Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C5H10O CAS-Nummer: 590-86-3 FLAVIS-Nummer: 05.006

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbutanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b05049 2-Methylbutyraldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylbutyraldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylbutyraldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C5H10O CAS-Nummer: 96-17-3 FLAVIS-Nummer: 05.049

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylbutyraldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08008 3-Methylbuttersäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbuttersäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbuttersäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C5H10O2 CAS-Nummer: 503-74-2 FLAVIS-Nummer: 08.008

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbuttersäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08031 2-Methylvaleriansäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylvaleriansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylvaleriansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 97-61-0 FLAVIS-Nummer: 08.031

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylvaleriansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08045 2-Ethylbuttersäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Ethylbuttersäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Ethylbuttersäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 88-09-5 FLAVIS-Nummer: 08.045

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Ethylbuttersäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08046 2-Methylbuttersäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylbuttersäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylbuttersäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C5H10O2 CAS-Nummer: 116-53-0 FLAVIS-Nummer: 08.046

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylbuttersäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08047 2-Methylheptansäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylheptansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylheptansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 1188-02-9 FLAVIS-Nummer: 08.047

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylheptansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08062 4-Methylnonansäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Methylnonansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Methylnonansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C10H20O2 CAS-Nummer: 45019-28-1 FLAVIS-Nummer: 08.062

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 4-Methylnonansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08063 4-Methyloctansäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Methyloctansäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Methyloctansäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 54947-74-9 FLAVIS-Nummer: 08.063

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 4-Methyloctansäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09005 Isobutylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isobutylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isobutylacetat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 110-19-0 FLAVIS-Nummer: 09.005

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isobutylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09043 Isobutylbutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isobutylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isobutylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 539-90-2 FLAVIS-Nummer: 09.043

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isobutylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09070 3-Methylbutylhexanoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutylhexanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C11H22O2 CAS-Nummer: 2198-61-0 FLAVIS-Nummer: 09.070

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbutylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09103 3-Methylbutyldodecanoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutyldodecanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutyldodecanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C17H34O2 CAS-Nummer: 6309-51-9 FLAVIS-Nummer: 09.103

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbutyldodecanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09120 3-Methylbutyloctanoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutyloctanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutyloctanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C13H26O2 CAS-Nummer: 2035-99-6 FLAVIS-Nummer: 09.120

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbutyloctanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt

für Schweine und Geflügel 1 mg/kg, für alle anderen Arten und Kategorien 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09136 3-Methylbutylpropionat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutylpropionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutylpropionat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 105-68-0 FLAVIS-Nummer: 09.136

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbutylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09162 3-Methylbutylformiat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutylformiat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutylformiat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 92 % Chemische Formel: C6H12O2 CAS-Nummer: 110-45-2 FLAVIS-Nummer: 09.162

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 3-Methylbutylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09211 Glyceryltributyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Glyceryltributyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Glyceryltributyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C15H26O6 CAS-Nummer: 60-01-5 FLAVIS-Nummer: 09.211

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Glyceryltributyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09417 Isobutylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isobutylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isobutylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H16O2 CAS-Nummer: 97-85-8 FLAVIS-Nummer: 09.417

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isobutylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09419 Isopentylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isopentylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isopentylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 2050-01-3 FLAVIS-Nummer: 09.419

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isopentylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09472 Isobutylisovalerat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isobutylisovalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isobutylisovalerat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 589-59-3 FLAVIS-Nummer: 09.472

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isobutylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09530 Isopentyl-2-methylbutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isopentyl-2-methylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isopentyl-2-methylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C10H20O2 CAS-Nummer: 27625-35-0 FLAVIS-Nummer: 09.530

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Isopentyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09531 2-Methylbutylisovalerat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylbutylisovalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylbutylisovalerat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C10H20O2 CAS-Nummer: 2445-77-4 FLAVIS-Nummer: 09.531

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylbutylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b09659 2-Methylbutylbutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylbutylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylbutylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C9H18O2 CAS-Nummer: 51115-64-1 FLAVIS-Nummer: 09.659

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von 2-Methylbutylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel ist auf dem Etikett des Zusatzstoffs anzugeben.
5.
Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sind die Bezeichnung der Funktionsgruppe, die Bezeichnung des Zusatzstoffs, die Kennnummer und die zugesetzte Menge des Wirkstoffs auf dem Etikett der Vormischungen, der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel anzugeben.
6.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Wenn die Risiken durch diese Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden können, sind Zusatzstoff und Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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