Artikel 24 VO (EU) 2017/567
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 3. Januar 2018.
Artikel 23 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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