Artikel 3 VO (EU) 2017/568
Übertragbare Wertpapiere amtliche Notierung
Bei einem übertragbaren Wertpapier, das im Sinne der Richtlinie 2001/34/EG amtlich notiert und dessen Notierung nicht ausgesetzt ist, ist davon auszugehen, dass es frei handelbar ist und fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden kann.
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