Artikel 21 VO (EU) 2017/571

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Jedoch gelten Artikel 15a Absatz 4 ab dem 1. Januar 2019 und Artikel 14 Absatz 2, Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 sowie Artikel 20 Buchstabe b ab dem 3. September 2019.

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