Artikel 5 VO (EU) 2017/577
Art der zu speichernden Daten und Frist, während der die Handelsplätze, APA und CTP die Daten speichern müssen
(1) Handelsplätze, APA und CTP speichern sämtliche für die Berechnungen nach Artikel 2 Absatz 1 erforderlichen Daten fünf Jahre lang, unabhängig davon, ob diese Informationen veröffentlicht wurden.
(2) Handelsplätze, APA und CTP speichern sämtliche Daten, die die ESMA oder die zuständigen Behörden gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 anfordern können, fünf Jahre lang, unabhängig davon, ob diese Informationen veröffentlicht wurden.
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