Artikel 15 VO (EU) 2017/581
Verfahren für Mitteilungen von der CCP an die für sie zuständige Behörde
Hat eine CCP die Erlaubnis zur Verwendung von Übergangsregelungen gemäß Artikel 35 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 beantragt, richtet sie eine schriftliche Mitteilung an die für sie zuständige Behörde und verwendet dabei das Formular 1 im Anhang dieser Verordnung.
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