ANHANG VO (EU) 2017/585
ZEICHEN | DATENTYP | DEFINITION |
---|---|---|
{ALPHANUM-n} | Bis zu n alphanumerische Zeichen | Freitextfeld |
{CFI_CODE} | 6 Zeichen | ISO 10962 (CFI-Code) |
{COUNTRYCODE_2} | 2 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode |
{CURRENCYCODE_3} | 3 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
{DATE_TIME_FORMAT} | Datums- und Zeitformat gemäß ISO 8601 |
Datum und Uhrzeit sind in UTC anzugeben. |
{DATEFORMAT} | Datumsformat nach ISO 8601 |
Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT. |
{DECIMAL–n/m} | Dezimalzahl mit bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können |
Numerisches Feld für positive und negative Werte.
|
{INDEX} | 4 Buchstaben |
„EONA” — EONIA „EONS” — EONIA SWAP „EURI” — EURIBOR „EUUS” — EURODOLLAR „EUCH” — EuroSwiss „GCFR” — GCF REPO „ISDA” — ISDAFIX „LIBI” — LIBID „LIBO” — LIBOR „MAAA” — Muni AAA „PFAN” — Pfandbriefe „TIBO” — TIBOR „STBO” — STIBOR „BBSW” — BBSW „JIBA” — JIBAR „BUBO” — BUBOR „CDOR” — CDOR „CIBO” — CIBOR „MOSP” — MOSPRIM „NIBO” — NIBOR „PRBO” — PRIBOR „TLBO” — TELBOR „WIBO” — WIBOR „TREA” — Treasury „SWAP” — SWAP „FUSW” — Future SWAP |
{INTEGER–n} | Ganze Zahl mit bis zu n Stellen insgesamt | Numerisches Feld für sowohl positive als auch negative ganze Zahlenwerte |
{ISIN} | 12 alphanumerische Zeichen | ISIN-Code gemäß ISO 6166 |
{LEI} | 20 alphanumerische Zeichen | LEI-Code gemäß ISO 17442 |
{MIC} | 4 alphanumerische Zeichen | MIC-Code gemäß ISO 10383 |
{FISN} | 35 alphanumerische Zeichen | FISN-Code gemäß ISO 18774. |
Basisprodukt | Unterprodukt | Weiteres Unterprodukt |
---|---|---|
„AGRI” — Agrarprodukt | „GROS” — Getreide und Ölsaaten |
„FWHT” — Futterweizen „SOYB” — Sojabohnen „CORN” — Mais „RPSD” — Raps „RICE” — Reis „OTHR” — Sonstiges |
„SOFT” — Weichwaren |
„CCOA” — Kakao „ROBU” — Robusta-Kaffee „WHSG” — Weißzucker „BRWN” — Rohzucker „OTHR” — Sonstiges |
|
„POTA” — Kartoffeln | ||
„OOLI” — Olivenöl | „LAMP” — Lampantöl | |
„DIRY” — Molkereiprodukte | ||
„FRST” — forstwirtschaftliche Produkte | ||
„SEAF” — Fisch und Meeresfrüchte | ||
„LSTK” — Vieh | ||
„GRIN” — Getreide | „MWHT” — Mahlweizen | |
„NRGY” — Energie | „ELEC” — Strom |
„BSLD” — Grundlast „FITR” — finanzielle Übertragungsrechte „PKLD” — Spitzenlast „OFFP” — Schwachlast „OTHR” — Sonstiges |
„NGAS” — Erdgas |
„GASP” — GASPOOL „LNGG” — LNG „NBPG” — NBP „NCGG” — NCG „TTFG” — TTF |
|
„OILP” — Öl |
„BAKK” — Bakken „BDSL” — Biodiesel „BRNT” — Brent „BRNX” — Brent NX „CNDA” — Kanadisch „COND” — Kondensat „DSEL” — Diesel „DUBA” — Dubai „ESPO” — ESPO „ETHA” — Ethanol „FUEL” — Brennstoff „FOIL” — Motorentreibstoffe „GOIL” — Gasöl „GSLN” — Ottokraftstoff „HEAT” — Heizöl „JTFL” — Flugturbinenkraftstoff „KERO” — Kerosin „LLSO” — Light Louisiana Sweet (LLS) „MARS” — MARS „NAPH” — Naphtha „NGLO” — NGL „TAPI” — Tapis „URAL” — Ural „WTIO” — WTI |
|
„COAL” — Kohle „INRG” — Arbitragegeschäft „RNNG” — erneuerbare Energie „LGHT” — leichte Bestandteile „DIST” — Destillate |
||
„ENVR” — Umwelt | „EMIS” — Emissionen |
„CERE” — CER „ERUE” — ERU „EUAE” — EUA „EUAA” — EUAA „OTHR” — Sonstiges |
„WTHR” — Wetter „CRBR” — Kohlenstoff |
||
„FRGT” — Fracht | „WETF” — Nass | „TNKR” — Tanker |
„DRYF” — Trocken | „DBCR” — Massengutschiff | |
„CSHP” — Containerschiffe | ||
„FRTL” — Dünger |
„AMMO” — Ammoniak „DAPH” — DAP (Diammoniumphosphat) „PTSH” — Kali „SLPH” — Schwefel „UREA” — Harnstoff „UAAN” — UAN (Harnstoff und Ammoniumnitrat) |
|
„INDP” — Industrieerzeugnisse |
„CSTR” — Baugewerbe „MFTG” — Verarbeitendes Gewerbe |
|
„METL” — Metalle | „NPRM” — Nichtedelmetalle |
„ALUM” — Aluminium „ALUA” — Aluminiumlegierung „CBLT” — Kobalt „COPR” — Kupfer „IRON” — Eisenerz „LEAD” — Blei „MOLY” — Molybdän „NASC” — NASAAC „NICK” — Nickel „STEL” — Stahl „TINN” — Zinn „ZINC” — Zink „OTHR” — Sonstiges |
„PRME” — Edelmetalle |
„GOLD” — Gold „SLVR” — Silber „PTNM” — Platin „PLDM” — Palladium „OTHR” — Sonstiges |
|
„MCEX” — Multi Commodity exotisch | ||
„PAPR” — Papier |
„CBRD” — Wellpappenrohpapier „NSPT” — Zeitungsdruckpapier „PULP” — Holz- und Zellstoff „RCVP” — Recyclingpapier |
|
„POLY” — Polypropylen | „PLST” — Kunststoff | |
„INFL” — Inflation | ||
„OEST” — Offizielle Wirtschaftsstatistik | ||
„OTHC” — Sonstige C10 entsprechend der Definition in Anhang III Abschnitt „Sonstige C10-Derivate” , Tabelle 10.1, der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission(1). | ||
„OTHR” — Sonstiges |
Nr. | FELD | ZU MELDENDER INHALT | FÜR DIE MELDUNGEN ZU VERWENDENDE STANDARDS UND FORMATE |
---|---|---|---|
1 | Kennung des Instruments | Zur Identifizierung des Finanzinstruments verwendeter Code. | {ISIN} |
2 | Vollständige Bezeichnung des Instruments | Vollständige Bezeichnung des Finanzinstruments. | {ALPHANUM-350} |
3 | Klassifizierung des Instruments |
Zur Klassifizierung des Finanzinstruments verwendete Taxonomie. Es ist ein vollständiger und richtiger CFI-Code anzugeben. |
{CFI_CODE} |
4 | Indikator für Warenderivate und Derivate von Emissionszertifikaten | Angabe, ob das Finanzinstrument unter die Definition der Warenderivate nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 30 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 fällt oder ein Derivat im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten nach Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU ist. |
„richtig” — Ja „falsch” — Nein |
5 | Kennung des Emittenten oder Handelsplatzbetreibers | LEI des Emittenten oder Handelsplatzbetreibers. | {LEI} |
6 | Handelsplatz | Segment MIC für den Handelsplatz oder systematischen Internalisierer, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC. | {MIC} |
7 | Kurzbezeichnung des Finanzinstruments | Kurzbezeichnung des Finanzinstruments des Finanzinstruments nach ISO 18774. | {FISN} |
8 | Antrag auf Zulassung zum Handel durch den Emittenten | Angabe, ob der Emittent des Finanzinstruments beantragt oder genehmigt hat, dass sein Finanzinstrument auf einem Handelsplatz gehandelt bzw. zum Handel zugelassen wird. |
„richtig” — Ja „falsch” — Nein |
9 | Datum der Zulassung zum Handel | Datum und Uhrzeit der Genehmigung des Emittenten für den Handel mit seinen Finanzinstrumenten bzw. für deren Zulassung zum Handel auf einem Handelsplatz. | {DATE_TIME_FORMAT} |
10 | Datum der Beantragung der Zulassung zum Handel | Datum und Uhrzeit der Beantragung der Zulassung zum Handel auf dem Handelsplatz. | {DATE_TIME_FORMAT} |
11 | Datum der Zulassung zum Handel oder Datum des ersten Handelsabschlusses | Datum und Uhrzeit der Zulassung zum Handel auf einem Handelsplatz oder Datum und Zeitpunkt des erstmaligen Handels bzw. des erstmaligen Eingangs eines Auftrags oder einer Offerte auf dem Handelsplatz. | {DATE_TIME_FORMAT} |
12 | Kontraktende | Sofern vorhanden, Datum und Uhrzeit, zu dem/der Handel mit dem Finanzinstrument auf dem Handelsplatz eingestellt wird bzw. zu dem/der seine Zulassung zum Handel erlischt. | {DATE_TIME_FORMAT} |
13 | Nennwährung 1 |
Währung des Nennwerts. Bei Zinsderivatkontrakten oder Währungsderivatkontrakten ist dies die Nennwährung von Leg 1 oder die Währung 1 des Paares. Im Falle von Swaptions, bei denen der zugrunde liegende Swap in einheitlicher Währung erfolgt, ist dies die Nennwährung des zugrunde liegenden Swaps. Im Falle von Swaptions, bei denen der zugrunde liegende Swap in mehreren Währungen erfolgt, ist dies die Nennwährung von Leg 1 des Swaps. |
{CURRENCYCODE_3} |
14 | Ausgegebener Gesamtnennbetrag | Ausgegebener Gesamtnennbetrag in monetärem Wert. | {DECIMAL-18/5} |
15 | Fälligkeitstermin |
Datum der Fälligkeit des Finanzinstruments. Dieses Feld gilt für Schuldtitel mit festgelegter Fälligkeit. |
{DATEFORMAT} |
16 | Währung des Nennbetrags | Währung des Nennbetrags bei Schuldtiteln. | {CURRENCYCODE_3} |
17 | Nennwert je Stück/gehandelter Mindestwert | Nennwert jedes Instruments. Falls nicht verfügbar, ist der gehandelte Mindestwert anzugeben. | {DECIMAL-18/5} |
18 | Festsatz | Fester Prozentsatz der Rendite eines Schuldtitels, wenn dieser bis zur Fälligkeit gehalten wird, in Prozenten angegeben. |
{DECIMAL–11/10} Ausgedrückt als Prozentanteil (z. B. 7.0 bedeutet 7 % und 0.3 bedeutet 0,3 %) |
19 | Kennung des Indexes/der Benchmark einer variabel verzinslichen Schuldverschreibung | Sofern eine Kennung vorhanden ist. | {ISIN} |
20 | Bezeichnung des Indexes/der Benchmark einer variabel verzinslichen Schuldverschreibung | Wenn keine Kennung vorhanden, Bezeichnung des Index. |
{INDEX} oder {ALPHANUM-25} — wenn die Bezeichnung des Indexes nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist |
21 | Laufzeit des Indexes/der Benchmark einer variabel verzinslichen Schuldverschreibung | Laufzeit des Indexes/der Benchmark einer variabel verzinslichen Schuldverschreibung Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. |
{INTEGER-3}+ „TAGE” — Tage {INTEGER-3}+ „WOCHE” — Wochen {INTEGER-3}+ „MONATE” — Monate {INTEGER-3}+ „JAHR” — Jahre |
22 | Basispunkt-Spread des Indexes/der Benchmark einer variabel verzinslichen Schuldverschreibung | Zahl der Basispunkte über oder unter dem Index für die Preisberechnung | {INTEGER-5} |
23 | Vorrangigkeit der Schuldverschreibung | Angabe der Art der Schuldverschreibung: vorrangige Schuld, Mezzanin, nachrangig oder Junior. |
„SNDB” — vorrangige Schuld „MZZD” — Mezzanin „SBOD” — nachrangig „JUND” — Junior |
24 | Ablaufdatum: |
Ablaufdatum des Finanzinstruments. Das Feld gilt für Derivate mit festgelegtem Ablaufdatum. |
{DATEFORMAT} |
25 | Preismultiplikator |
Zahl der Anteile des Basisinstruments, die von einem einzelnen Derivatkontrakt erfasst werden. Bei Future oder Option auf einen Index: Betrag je Indexpunkt. Bei Spreadbets die Bewegung des Kurses des Basisinstruments, auf dem der Spreadbet beruht. |
{DECIMAL-18/17} |
26 | Code des Basisinstruments |
ISIN-Code des Basisinstruments. Bei ADR, GDR und ähnlichen Instrumenten Angabe des ISIN-Codes des Finanzinstruments, auf denen diese Instrumente beruhen. Bei Wandelschuldverschreibungen Angabe des ISIN-Codes des Instruments, in das die Wandelschuldverschreibung umgewandelt werden kann. Bei Derivaten oder anderen Instrumenten mit einem Basiswert Angabe des ISIN-Codes des Basisinstruments, wenn der Basiswert auf einem Handelsplatz zum Handel zugelassen ist oder gehandelt wird. Handelt es sich beim Basiswert um eine Aktiendividende, Angabe des ISIN-Code der betreffenden Aktie, die den Anspruch auf die zugrunde liegende Dividende begründet. Bei Credit Default Swaps werden die ISIN der Referenzverbindlichkeit angegeben. Wenn der Basiswert ein Index ist und eine ISIN hat, Angabe des ISIN-Codes für diesen Index. Wenn es sich beim Basiswert um einen Korb handelt, Angabe des ISIN-Codes für jeden Bestandteil des Korbes, der auf einem Handelsplatz zum Handel zugelassen ist oder gehandelt wird. Die Felder 26 und 27 sind so oft zu melden, bis alle im Korb enthaltenen Instrumente aufgeführt sind. |
{ISIN} |
27 | Basisemittent | Wenn sich das Instrument auf einen Emittenten und nicht auf ein einzelnes Instrument bezieht, Angabe des LEI-Codes des Emittenten. | {LEI} |
28 | Bezeichnung des Basisindexes | Wenn der Basiswert ein Index ist, Bezeichnung des Indexes. |
{INDEX} oder {ALPHANUM-25} — wenn die Bezeichnung des Indexes nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist |
29 | Laufzeit des Basisindexes | Wenn der Basiswert ein Index ist, Laufzeit des Indexes. |
{INTEGER-3}+ „TAGE” — Tage {INTEGER-3}+ „WOCHE” — Wochen {INTEGER-3}+ „MONATE” — Monate {INTEGER-3}+ „JAHR” — Jahre |
30 | Art der Option |
Angabe, ob es sich beim Derivatkontrakt um eine Call-Option (Berechtigung zum Erwerb eines spezifischen Basiswerts) oder eine Put-Option (Berechtigung zum Verkauf eines spezifischen Basiswerts) handelt oder ob zum Zeitpunkt der Ausübung nicht bestimmt werden kann, ob es sich um eine Call- oder Put-Option handelt. Im Fall von Swaptions gilt Folgendes:
Im Fall von Caps und Floors gilt Folgendes:
|
„PUTO” — Put-Option „CALL” — Call-Option „OTHR” — wenn nicht bestimmt werden kann, ob es sich um eine Call- oder Put-Option handelt |
31 | Ausübungspreis |
Festgelegter Preis, bei dem der Inhaber das Basisinstrument kaufen oder verkaufen muss, oder Angabe, dass der Preis zum Zeitpunkt der Ausübung nicht bestimmt werden kann. Das Feld gilt für Optionen oder Optionsscheine, bei denen der Ausübungspreis zum Zeitpunkt der Ausübung bestimmt werden kann. Wenn der Preis momentan nicht verfügbar, aber „in der Schwebe” ist, lautet der Wert „PNDG” . Wenn kein Ausübungspreis zutrifft, ist das Feld nicht auszufüllen. |
{DECIMAL-18/13} wenn der Preis als Geldwert angegeben wird {DECIMAL-11/10} wenn der Preis als Prozentsatz oder Rendite angegeben wird {DECIMAL-18/17} wenn der Preis als Basispunkte angegeben wird „PNDG” wenn der Preis nicht verfügbar ist |
32 | Währung des Ausübungspreises | Währung des Ausübungspreises | {CURRENCYCODE_3} |
33 | Art der Option (mögliche Ausübung) |
Angabe, ob die Option ausschließlich zu einem bestimmten Termin (europäische, asiatische Option), zu verschiedenen im Voraus festgelegten Daten (Bermuda-Option) oder jederzeit vor ihrem Verfallsdatum (American Style Option) ausgeübt werden kann. Dieses Feld gilt nur für Optionen, Optionsscheine und Berechtigungsscheine. |
„EURO” — Europäische Option „AMER” — Amerikanische Option „ASIA” — Asiatische Option „BERM” — Bermuda-Option „OTHR” — Sonstige |
34 | Art der Lieferung |
Angabe, ob das Finanzinstrument in physischer Form oder bar abgegolten wird. Wenn die Lieferart zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht bestimmt werden kann, ist der Wert „OPTL” anzugeben. Dieses Feld gilt nur für Derivate. |
„PHYS” — physisch „CASH” — bar „OPTL” — Optional für die Gegenpartei oder bei Festlegung durch einen Dritten |
35 | Basisprodukt | Basisprodukt für die zugrunde liegende Anlageklasse gemäß der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. | Es sind nur Eintragungen aus der Spalte „Basisprodukt” der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten zulässig. |
36 | Unterprodukt |
Das Unterprodukt für die zugrunde liegende Anlageklasse gemäß der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. Das Feld setzt ein Basisprodukt voraus. |
Es sind nur Eintragungen aus der Spalte „Unterprodukt” der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten zulässig. |
37 | Weiteres Unterprodukt |
Das weitere Unterprodukt für die zugrunde liegende Anlageklasse gemäß der Tabelle zur Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. Das Feld setzt ein Unterprodukt voraus. |
Es sind nur Eintragungen aus der Spalte „Weiteres Unterprodukt” der Tabelle zur Klassifikation von Warenderivaten zulässig. |
38 | Art der Transaktion | Art der Transaktion laut Angabe des Handelsplatzes |
„FUTR” — Terminkontrakt „OPTN” — Option „TAPO” — TAPO „SWAP” — Swap „MINI” — Mini-Future „OTCT” — OTC-Derivate „ORIT” — Direktverkauf „CRCK” — Crack-Option „DIFF” — Differenzgeschäft „OTHR” — Sonstiges |
39 | Art des Schlusskurses | Art des Schlusskurses laut Angabe des Handelsplatzes |
„ARGM” — Argus/McCloskey „BLTC” — Baltic „EXOF” — Exchange „GBCL” — GlobalCOAL „IHSM” — IHS McCloskey „PLAT” — Platts „OTHR” — Sonstiges |
|
|||
40 | Referenzzinssatz | Bezeichnung des Referenzzinssatzes. |
{INDEX} oder {ALPHANUM-25} — wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist |
41 | IR-Kontraktlaufzeit | Wenn es sich bei der Anlageklasse um Zinssätze handelt, ist in diesem Feld die Kontraktlaufzeit anzugeben. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. |
{INTEGER-3}+ „TAGE” — Tage {INTEGER-3}+ „WOCHE” — Wochen {INTEGER-3}+ „MONATE” — Monate {INTEGER-3}+ „JAHR” — Jahre |
42 | Nennwährung 2 |
Im Fall von Multi-Currency- oder Cross-Currency-Swaps die Währung, auf die Leg 2 des Kontrakts lautet. Bei Swaptions, denen ein Multi-Currency-Swap zugrunde liegt, die Währung, auf die Leg 2 des Swaps lautet. |
{CURRENCYCODE_3} |
43 | Festsatz, Leg 1 | Angabe des verwendeten Festsatzes von Leg 1, sofern zutreffend. |
{DECIMAL-11/10} Ausgedrückt als Prozentanteil (z. B. 7.0 bedeutet 7 % und 0.3 bedeutet 0,3 %) |
44 | Festsatz, Leg 2 | Angabe des verwendeten Festsatzes von Leg 2, sofern zutreffend. |
{DECIMAL-11/10} Ausgedrückt als Prozentanteil (z. B. 7.0 bedeutet 7 % und 0.3 bedeutet 0,3 %) |
45 | Variabler Satz, Leg 2 | Angabe des verwendeten Zinssatzes, sofern zutreffend. |
{INDEX} oder {ALPHANUM-25} — wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist |
46 | IR-Kontraktlaufzeit von Leg 2 | Angabe des Referenzzeitraums des Zinssatzes, der in im Voraus festgelegten Zeitabständen unter Bezugnahme auf einen marktüblichen Referenzzinssatz festgesetzt wird. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. |
{INTEGER-3}+ „TAGE” — Tage {INTEGER-3}+ „WOCHE” — Wochen {INTEGER-3}+ „MONATE” — Monate {INTEGER-3}+ „JAHR” — Jahre |
|
|||
47 | Nennwährung 2 | In das Feld wird die zugrunde liegende Währung 2 des Währungspaares eingegeben (die Währung eins wird unter Nennwährung 1 im Feld 13 eingegeben). | {CURRENCYCODE_3} |
48 | FX-Art | Art der zugrunde liegenden Währung |
„FXCR” — FX Cross Rates „FXEM” — FX Emerging Markets „FXMJ” — FX Majors |
Fußnote(n):
- (1)
Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (siehe Seite 229 dieses Amtsblatts).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.