Artikel 20 VO (EU) 2017/587
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.
Artikel 19 gilt jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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