Artikel 6 VO (EU) 2017/588

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Artikel 5 gilt jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

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