Artikel 29 VO (EU) 2017/589

Inkrafttreten und Anwendung (Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU)

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.