Artikel 29 VO (EU) 2017/589
Inkrafttreten und Anwendung (Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.
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