Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
(1) |
(2) |
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(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b06006 |
— |
1,1-Dimethoxy-2-phenylethan |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1,1-Dimethoxy-2-phenylethan
Charakterisierung des Wirkstoffs
1,1-Dimethoxy-2-phenylethan Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C10H14O2 CAS-Nummer: 101-48-4 FLAVIS-Nr.: 06.006
Analyseverfahren
(1)
Zur Bestimmung von 1,1-Dimethoxy-2-phenylethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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— |
— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die folgenden Gehalte des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten werden:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b09083 |
— |
Phenethylformiat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethylformiat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 96 % Chemische Formel: C9H10O2 CAS-Nummer: 104-62-1 FLAVIS-Nr.: 09.083
Analyseverfahren
(1)
Zur Bestimmung von Phenethylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die folgenden Gehalte des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten werden:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b09262 |
— |
Phenethyloctanoat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethyloctanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethyloctanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C16H24O2 CAS-Nummer: 5457-70-5 FLAVIS-Nr.: 09.262
Analyseverfahren
(1)
Zur Bestimmung von Phenethyloctanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
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1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die folgenden Gehalte des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten werden:
- —
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1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b09427 |
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Phenethylisobutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C12H16O2 CAS-Nummer: 103-48-0 FLAVIS-Nr.: 09.427
Analyseverfahren
(1)
Zur Bestimmung von Phenethylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
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1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die folgenden Gehalte des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten werden:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b09538 |
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Phenethyl-2-methylbutyrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethyl-2-methylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethyl-2-methylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C13H18O2 CAS-Nummer: 24817-51-4 FLAVIS-Nr.: 09.538
Analyseverfahren
(1)
Zur Bestimmung von Phenethyl-2-methylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
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1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
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1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die folgenden Gehalte des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten werden:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b09774 |
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Phenethylbenzoat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethylbenzoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethylbenzoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C15H14O2 CAS-Nummer: 94-47-3 FLAVIS-Nr.: 09.774
Analyseverfahren
(1)
Zur Bestimmung von Phenethylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
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1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
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Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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