Artikel 1 CONCAT (VO (EU) 2017/590)
Datenstandards und -formate für die Meldung von Geschäften
Eine Geschäftsmeldung umfasst sämtliche in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten Einzelheiten, die das jeweilige Finanzinstrument betreffen. Sämtliche Einzelheiten, die in Geschäftsmeldungen enthalten sein müssen, sind gemäß den in Anhang I Tabelle 2 angegebenen Standards und Formaten, in elektronischer und maschinenlesbarer Form sowie in einer einheitlichen XML-Vorlage nach der Methodik von ISO 20022 zu übermitteln.
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