Artikel 17 CONCAT (VO (EU) 2017/590)
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.
Die Anwendung von Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2 beginnt jedoch 12 Monate nach dem Inkrafttreten des von der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2015/2365 erlassenen delegierten Rechtsakts.
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