Artikel 96 VO (EU) 2017/625

Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz

Die Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz sind für die folgenden unterstützenden Aufgaben zuständig, wenn diese in die ein- oder mehrjährigen Arbeitsprogramme der Referenzzentren, die im Einklang mit den Zielen und Prioritäten der von der Kommission gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 festgelegten einschlägigen Arbeitsprogramme aufgestellt wurden, einbezogen sind:

a)
Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Kompetenz innerhalb ihres Aufgabenbereichs, gegebenenfalls einschließlich in Form koordinierter Unterstützung, für die einschlägigen nationalen Unterstützungsnetze oder Stellen in dem durch die Vorschriften gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f geregelten Bereich;
b)
Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Kompetenz für die Entwicklung und Anwendung der Tierschutzindikatoren gemäß Artikel 21 Absatz 8 Buchstabe e;
c)
Entwicklung oder Koordinierung der Entwicklung von Verfahren für die Bewertung des Tierschutzniveaus und von Verfahren zur Steigerung des Tierschutzes;
d)
Durchführung wissenschaftlicher und technischer Studien zum Schutz von Tieren, die für kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke genutzt werden;
e)
Durchführung von Schulungen für das Personal der nationalen wissenschaftlichen Unterstützungsnetze oder Stellen gemäß Buchstabe a, für das Personal der zuständigen Behörden und für Experten aus Drittländern und
f)
Verbreitung von Forschungsergebnissen und technischen Innovationen sowie Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen der Union auf den Gebieten innerhalb ihres Aufgabenbereichs.

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