ANHANG VO (EU) 2017/63

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9)
2b02010 Benzylalkohol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylalkohol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylalkohol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C7H8O CAS-Nummer: 100-51-6 FLAVIS-Nr.: 02.010

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylalkohol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 125 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 125 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 125 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b02039 4-Isopropylbenzylalkohol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Isopropylbenzylalkohol

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Isopropylbenzylalkohol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C10H14O CAS-Nummer: 536-60-7 FLAVIS-Nr.: 02.039

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von 4-Isopropylbenzylalkohol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b05013 Benzaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzaldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C7H6O CAS-Nummer: 100-52-7 FLAVIS-Nr.: 05.013

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b05017 Veratraldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Veratraldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

Veratraldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C9H10O3 CAS-Nummer: 120-14-9 FLAVIS-Nr.: 05.017

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Veratraldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten außer Geflügel und Fisch
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b05022 4-Isopropylbenzaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Isopropylbenzaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Isopropylbenzaldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C10H12O CAS-Nummer: 122-03-2 FLAVIS-Nr.: 05.022

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von 4-Isopropylbenzaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b05055 Salicylaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Salicylaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

Salicylaldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C7H6O2 CAS-Nummer: 90-02-8 FLAVIS-Nr.: 05.055

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Salicylaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b05029 p-Tolualdehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

p-Tolualdehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

p-Tolualdehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H8O CAS-Nummer: 104-87-0 FLAVIS-Nr.: 05.029

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von p-Tolualdehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:

5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b05129 2-Methoxybenzaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methoxybenzaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methoxybenzaldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C8H8O2 CAS-Nummer: 135-02-4 FLAVIS-Nr.: 05.129

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von 2-Methoxybenzaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b08021 Benzoesäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzoesäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C7H6O2 CAS-Nummer: 65-85-0 FLAVIS-Nr.: 08.021 Höchstgehalt an Verunreinigungen: Phthalsäure: ≤ 100 mg/kg Biphenyl: ≤ 100 mg/kg

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Benzoesäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten 125
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen in einem Futtermittelunternehmen sind Betriebsverfahren und angemessene organisatorische Maßnahmen festzulegen, um Gefahren durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder den Augen zu begegnen. Wenn die Exposition über die Haut, die Atemwege oder die Augen mit diesen Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann, so sind der Zusatzstoff und die Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
6. Februar 2027
2b08080 Gallussäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Gallussäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Gallussäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C7H6O5 CAS-Nummer: 149-91-7 FLAVIS-Nr.: 08.080

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Gallussäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten außer Fisch
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09014 Benzylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylacetat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C9H10O2 CAS-Nummer: 140-11-4 FLAVIS-Nr.: 09.014

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 125 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 125 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 125 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09051 Benzylbutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylbutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C11H14O2 CAS-Nummer: 103-37-7 FLAVIS-Nr.: 09.051

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09077 Benzylformiat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylformiat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylformiat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C8H8O2 CAS-Nummer: 104-57-4 FLAVIS-Nr.: 09.077

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09132 Benzylpropionat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylpropionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylpropionat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C10H12O2 CAS-Nummer: 122-63-4 FLAVIS-Nr.: 09.132

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09316 Benzylhexanoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylhexanoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylhexanoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C13H18O2 CAS-Nummer: 6938-45-0 FLAVIS-Nr.: 09.316

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Benzylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:

für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

1 mg/kg für Schweine und Geflügel;

1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:

1 mg/kg für Schweine und Geflügel;

1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.

6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09426 Benzylisobutyrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylisobutyrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C11H14O2 CAS-Nummer: 103-28-6 FLAVIS-Nr.: 09.426

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09458 Benzylisovalerat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylisovalerat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylisovalerat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C12H16O2 CAS-Nummer: 103-38-8 FLAVIS-Nr.: 09.458

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09581 Hexylsalicylat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Hexylsalicylat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Hexylsalicylat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 99 % Chemische Formel: C13H18O3 CAS-Nummer: 6259-76-3 FLAVIS-Nr.: 09.581

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Hexylsalicylat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09705 Benzylphenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzylphenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzylphenylacetat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C15H14O2 CAS-Nummer: 102-16-9 FLAVIS-Nr.: 09.705

Analyseverfahren (1)

Für die Bestimmung von Benzylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09725 Methylbenzoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylbenzoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylbenzoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C8H8O2 CAS-Nummer: 93-58-3 FLAVIS-Nr.: 09.725

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Methylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09726 Ethylbenzoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylbenzoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylbenzoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C9H10O2 CAS-Nummer: 93-89-0 FLAVIS-Nr.: 09.726

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Ethylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09755 Isopentylbenzoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isopentylbenzoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isopentylbenzoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C12H16O2 CAS-Nummer: 94-46-2 FLAVIS-Nr.: 09.755

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Isopentylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09762 Pentylsalicylat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pentylsalicylat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Pentylsalicylat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % Chemische Formel: C12H16O3 CAS-Nummer: 2050-08-0 FLAVIS-Nr.: 09.762

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Pentylsalicylat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b09757 Isobutylbenzoat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isobutylbenzoat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isobutylbenzoat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % Chemische Formel: C11H14O2 CAS-Nummer: 120-50-3 FLAVIS-Nr.: 09.757

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Isobutylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
4.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .

5.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
6.
Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analyseverfahren unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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