ANHANG VO (EU) 2017/64

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe.
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
2b16060 Ammoniumsalz der Glycyrrhizinsäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ammoniumsalz der Glycyrrhizinsäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ammoniumsalz der Glycyrrhizinsäure Gewonnen durch Extraktion aus Arten der Gattung Glycyrrhiza Reinheit: mindestens 98-100 % (in der Trockensubstanz) Chemische Formel: C42H65O16 CAS-Nr.: 53956-04-0 Flavis-Nr.: 16.060

Analyseverfahren (1)

Zur Bestimmung von Ammoniumsalz der Glycyrrhizinsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Europäisches Arzneibuch 6.0, Methode 01/2008:1772.
Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

0,3 mg/kg für Masthähnchen und Legehennen;

1 mg/kg für andere Arten und Kategorien.

4.
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:

0,3 mg/kg für Masthähnchen und Legehennen;

1 mg/kg für andere Arten und Kategorien.

5.
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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