Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b01002 |
— |
1-Isopropyl-4-methylbenzol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1-Isopropyl-4-methylbenzol
Charakterisierung des Wirkstoffs
1-Isopropyl-4-methylbenzol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % C10H14 CAS-Nr.: 99-87-6 Flavis-Nr.: 01.002
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von 1-Isopropyl-4-methylbenzol im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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— |
— |
-
1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Katzen: 14 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
-
14 mg/kg für Katzen;
- —
-
25 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
5.
-
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
14 mg/kg für Katzen;
- —
-
25 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
-
6.
-
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01003 |
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Pin-2(10)-en |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Pin-2(10)-en
Charakterisierung des Wirkstoffs
Pin-2(10)-en Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C10H16 CAS-Nr.: 127-91-3 Flavis-Nr.: 01.003
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von Pin-2(10)-en im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
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6.
-
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01004 |
— |
Pin-2(3)-en |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Pin-2(3)-en
Charakterisierung des Wirkstoffs
Pin-2(3)-en Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C10H16 CAS-Nr.: 80-56-8 Flavis-Nr.: 01.004
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von Pin-2(3)-en im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
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6.
-
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01007 |
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beta-Caryophyllen |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
beta-Caryophyllen
Charakterisierung des Wirkstoffs
beta-Caryophyllen Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 80 % Chemische Formel: C15H24 CAS-Nr.: 87-44-5 Flavis-Nr.: 01.007
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von beta-Caryophyllen im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
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6.
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Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01009 |
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Camphen |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Camphen
Charakterisierung des Wirkstoffs
Camphen Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 80 % Chemische Formel: C10H16 CAS-Nr.: 79-92-5 Flavis-Nr.: 01.009
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von Camphen im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
-
4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
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5.
-
In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
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6.
-
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01010 |
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1-Isopropenyl-4-methylbenzol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1-Isopropenyl-4-methylbenzol
Charakterisierung des Wirkstoffs
1-Isopropenyl-4-methylbenzol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % Chemische Formel: C10H12 CAS-Nr.: 1195-32-0 Flavis-Nr.: 01.010
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von 1-Isopropenyl-4-methylbenzol im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- —
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1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- —
-
1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- —
-
1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
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6.
-
Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01029 |
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delta-3-Caren |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
delta-3-Caren
Charakterisierung des Wirkstoffs
delta-3-Caren Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 92 % Chemische Formel: C10H16 CAS-Nr.: 13466-78-9 Flavis-Nr.: 01.029
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von delta-3-Caren im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten |
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1.
-
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
-
2.
-
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
-
3.
-
Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
-
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg” .
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
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6.
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Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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2b01045 |
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d-Limonen |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
d-Limonen
Charakterisierung des Wirkstoffs
d-Limonen Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 96 % Chemische Formel: C10H16 CAS-Nr.: 5989-27-5 Flavis-Nr.: 01.045
Analyseverfahren
(1)
Für die Bestimmung von d-Limonen im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL).
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Alle Tierarten außer männliche Ratten |
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1.
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Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
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4.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .
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5.
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In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
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6.
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Für die Nutzer von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut oder den Augen zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht ausgeräumt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
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6. Februar 2027
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