Artikel 15 VO (EU) 2017/654
Detaillierte technische Spezifikationen und Bedingungen für Motoren mit besonderer Zweckbestimmung
EU-Typgenehmigungen für Motoren mit besonderer Zweckbestimmung und Zulassungen für das Inverkehrbringen dieser Motoren werden nach Artikel 34 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EU) 2016/1628 gewährt, wenn die detaillierten technischen Spezifikationen und Bedingungen nach Anhang XII dieser Verordnung erfüllt sind.
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