Artikel 6 VO (EU) 2017/72
Übergangsbestimmung
Genehmigungen zum Datenverzicht, die von den zuständigen Behörden vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt wurden, fallen nicht unter diese Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.