Artikel 5 VO (EU) 2017/747
Kriterien für die Festlegung der jährlichen Beiträge nach der Aufbauphase
Bei der Berechnung der Beiträge nach Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 berücksichtigt der Ausschuss die Konjunkturphase und die etwaigen Auswirkungen prozyklischer Beiträge auf die Finanzlage der beitragenden Institute auf der Grundlage der in Artikel 3 Absatz 1 angegebenen Indikatoren.
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