Artikel 24 VO (EU) 2017/852

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.

Anhang III Teil I Buchstabe d gilt jedoch ab dem 11. Dezember 2017.

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