Artikel 24 VO (EU) 2017/852
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.
Anhang III Teil I Buchstabe d gilt jedoch ab dem 11. Dezember 2017.
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