ANHANG VO (EU) 2017/881
Inhalt und Struktur der Qualitätsberichte für die Übermittlung der Daten
Die textuellen und quantitativen Metadaten zu den Volks- und Wohnungszählungen in den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2021 sind in folgende Abschnitte unterteilt:- 1.
- ÜBERBLICK
1.1. Rechtlicher Hintergrund
1.2. Zuständige Stellen
- 2.
- DATENQUELLEN
2.1. Einteilung der Datenquellen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008
2.2. Liste der für die Zählung 2021 verwendeten Datenquellen
2.3. Matrix „Datenquellen x Themen”
2.4. Eignung der Datenquellen: Umfang, in dem sie den wesentlichen Merkmalen gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 entsprechen2.4.1. Individuelle Zählung
2.4.2. Gleichzeitigkeit
2.4.3. Universalität in einem festgelegten Gebiet
2.4.4. Verfügbarkeit kleinräumiger Daten
2.4.5. Festgelegte Periodizität
- 3.
- LEBENSZYKLUS DER ZÄHLUNG
- 3.1.
- Stichtag
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) den Stichtag nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/712 der Kommission.- 3.2.
- Vorbereitung und Durchführung der Datenerhebung
- 3.2.1.
- Fragebogengestützte Daten
- —
Gestaltung und Prüfung der Fragebogen (mit Exemplaren aller endgültigen Fragebogen);
- —
Erstellung von Anschriftenlisten, Vorbereitung der Befragungen, Kartierung, Öffentlichkeitsarbeit,
- —
Datenerhebung (einschließlich Befragungen),
- —
gesetzliche Erhebungspflicht, Anreize zu wahrheitsgemäßen bzw. mögliche Gründe für wahrheitswidrige Angaben.
- 3.2.2.
- Registergestützte Daten
- —
Erstellung neuer Register ab 2011 (falls erforderlich);
- —
Neugestaltung vorhandener Register ab 2011 (einschließlich inhaltlicher Änderungen, Anpassungen der Erhebungspopulation sowie von Definitionen und/oder technischen Spezifikationen) (falls erforderlich);
- —
Registerpflege (für jedes der für die Zählung 2021 verwendeten Register), einschließlich Folgendem:
- —
Registerinhalt (statistische Einheiten und diesbezügliche Informationen, etwaige Datenaufbereitungen und/oder Imputation von Merkmalen und Daten innerhalb des Registers),
- —
administrative Zuständigkeiten,
- —
gesetzliche Registrierungspflicht, Anreize zu wahrheitsgemäßen und mögliche Gründe für wahrheitswidrige Angaben,
- —
Meldeverzögerungen, insbesondere gesetzliche Melde- bzw. behördliche Bearbeitungsfristen, Verzögerungen in der Datenerfassung, verspätete Meldung,
- —
Bewertung und Bereinigung von Nichtanmeldungen, Nichtabmeldungen und Mehrfachmeldungen,
- —
etwaige grundlegende Registerüberarbeitungen oder Datensatzaktualisierungen mit Auswirkungen auf die Zählungsdaten 2021, Periodizität von Registerüberarbeitungen,
- —
Verwendung des Registers, darunter „statistische Verwendung zu anderen als Zensuszwecken” und „Verwendung zu anderen als statistischen Zwecken” (z. B. Verwaltungszwecke).
- —
Registerabgleich und -verknüpfung (einschließlich der zur Datenverknüpfung verwendeten eindeutigen Kennzeichner;
- —
Datenextraktion.
- 3.2.3.
- Mittels Stichprobe erhobene Daten
Bei Themen, zu denen die Datenerhebung mittels Stichprobe erfolgte, müssen die Metadaten außerdem Beschreibungen von Folgendem enthalten:- —
Stichprobenauswahl,
- —
etwaigen Schätzungen, Modellen oder Imputationen zugrunde gelegte Methoden,
- —
möglichen Schätzungsabweichungen aufgrund der verwendeten Methoden,
- —
zur Berechnung der Standardabweichung verwendete Formeln und Algorithmen.
- 3.2.4.
- Mittels kombinierter Methoden erhobene Daten (Daten aus mehr als einer Art von Datenquellen)
Bei Themen, für die Informationen mittels kombinierter Methoden erhoben wurden, müssen die Metadaten auch Folgendes enthalten:- —
eine Beschreibung der Methoden (Art der verwendeten Datenquellen und die Art und Weise, wie Informationen aus verschiedenen Quellen kombiniert wurden, wie die verschiedenen verwendeten Quellen und Methoden einander ergänzen und unterstützen und, gegebenenfalls, welche Teile der Bevölkerung von welcher Quelle erfasst wurden),
- —
etwaige sonstige Qualitätsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung kombinierter Methoden.
- 3.3.
- Verarbeitung und Bewertung
3.3.1. Datenverarbeitung (einschließlich Erfassung, Kodierung, Kennungsvariable(n), Datenaufbereitung, Datenimputation, Datenlöschung, Schätzung, Datenzusammenführung einschließlich der dafür verwendeten Kennungsvariable(n), Haushalte- und Familiengenerierung, Maßnahmen zur Bestimmung oder Begrenzung von auf die statistische Einheit bezogenen Antwortausfällen);
3.3.2. Erfassungsbewertungsarbeiten, Methodik zum Umgang mit Antwortausfällen, nachbereitende Erhebung(en) (falls erforderlich), abschließende Datenvalidierung: Verfahren zur Bewertung von Unter- und Übererfassungen, einschließlich Angaben zur Qualität der zugehörigen Schätzungen.
3.4. Verbreitung (Verbreitungskanäle, Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung und statistischen Offenlegungskontrolle)
- 3.5.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Kostenwirksamkeit
- 4.
- BEWERTUNG DER DATENQUALITÄT
- 4.1.
- Vergleichbarkeit
Die Mitgliedstaaten müssen zu jedem Thema alle Abweichungen von den verlangten Definitionen und Begriffen melden, sowie alle Verfahrensweisen in ihrem Gebiet, die die unionsweite Vergleichbarkeit der Daten beeinträchtigen könnten. Zu dem Thema „derzeitiger Erwerbsstatus” müssen die Mitgliedstaaten über alle Schätzverfahren berichten, die angewendet wurden, um Daten stärker an die Begriffsbestimmung im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission anzupassen. Die Mitgliedstaaten berichten über das Ausmaß, in dem die Datenquellen und etwaige angewendete Schätzverfahren zu Abweichungen von der Begriffsbestimmung für „derzeitiger Erwerbsstatus” gemäß der Verordnung führen.- 4.2.
- Aktualität und Pünktlichkeit
Folgende Informationen sind für die nationale Ebene bereitzustellen:- —
Datum (Daten) der Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat), nach Hyperwürfeln untergliedert,
- —
Datum (Daten) grundlegender Revisionen der übermittelten Daten, nach Hyperwürfeln untergliedert,
- —
Datum (Daten) der Übermittlung der Metadaten.
- 4.3.
- Kohärenz
Die Mitgliedstaaten berichten über alle erheblichen Unstimmigkeiten zwischen den in den verschiedenen Datensätzen gemäß der Verordnung (EU) 2017/712 der Kommission übermittelten Daten.- 4.4.
- Erfassung und Genauigkeit
Um die Erfassung anzugeben, sind für Personenzählungen auf nationaler Ebene folgende absolute Werte bereitzustellen, die im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission nach Geschlecht und nach großen Altersgruppen aufgeschlüsselt sein müssen:- a)
- Erhebungspopulation,
- b)
- Anzahl aller Datenimputationen,
- c)
- Anzahl aller Datenlöschungen,
- d)
- Untererfassung (Schätzwert),
- e)
- Übererfassung (Schätzwert),
- f)
- geschätzte Zielpopulation.
- a)
- Erhebungspopulation,
- b)
- Anzahl der berücksichtigten Datensätze zu dem Thema aus herkömmlicher Zählung,
- c)
- Anzahl der berücksichtigten Datensätze zu dem Thema aus Verwaltungsregistern,
- d)
- Anzahl der berücksichtigten Datensätze zu dem Thema aus Stichprobenerhebungen,
- e)
- Anzahl der berücksichtigten Datensätze zu dem Thema aus mehreren Datenquellen,
- f)
- komplementäre statistische Einheiten zu dem Thema (für Stichproben),
- g)
- Anzahl der imputierten Beobachtungen zu dem Thema,
- h)
- Anzahl der Datensätze, in denen Informationen zu dem Thema fehlen:
- a)
- Gesetzlicher Familienstand (LMS),
- b)
- Stellung in der Familie (FST),
- c)
- Stellung im Haushalt (HST),
- d)
- Derzeitiger Erwerbsstatus (CAS),
- e)
- Beschäftigung (OCC),
- f)
- Wirtschaftszweig (IND),
- g)
- Stellung im Beruf (SIE),
- h)
- Arbeitsort (LPW),
- i)
- Bildungsabschluss (EDU),
- j)
- Geburtsland/-ort (POB),
- k)
- Staatsangehörigkeit (COC),
- l)
- Jahr der Ankunft im Meldeland seit 2010 (YAT),
- m)
- Jahr der Ankunft im Meldeland seit 1980 (YAE),
- n)
- Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung (ROY),
- o)
- Unterbringungsformen (HAR).
- 4.5.
- Vollständigkeit
Die Mitgliedstaaten berichten über den Grad der Vollständigkeit der Daten im Sinne der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Sie machen genaue Angaben zu Zählungsthemen oder damit zusammenhängenden Untergliederungen, für die keine Daten geliefert werden.- 4.6.
- Relevanz
Angaben zu Folgendem sind auf Unionsebene bereitzustellen:- a)
- Maßnahmen zur Ermittlung und Deckung des Nutzerbedarfs,
- b)
- Überwachung des Umfangs von Datenextraktionen.
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