Artikel 1 VO (EU) 2018/1012
(1) Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes 87116010 und ex87116090 (TARIC-Code 8711609010) eingereiht werden.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Bodo Vehicle Group Co., Ltd. | 77,6 % | C382 |
Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co., Ltd | 27,5 % | C383 |
Jinhua Vision Industry Co., Ltd und Yongkang Hulong Electric Vehicle Co., Ltd. | 21,8 % | C384 |
Suzhou Rununion Motivity Co., Ltd. | 83,6 % | C385 |
Andere, im Anhang aufgeführte mitarbeitende ausführende Hersteller | 37,0 % | Siehe Anhang |
Alle übrigen Unternehmen | 83,6 % | C999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften Elektrofahrräder von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
(4) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden einschlägigen Zollvorschriften Anwendung.
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