Artikel 2 VO (EU) 2018/1039
Besondere Verwendungsbedingungen
Die im Anhang genannten Stoffe, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen” angehören, dürfen nicht in Tränkwasser verwendet werden.
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