Artikel 1 VO (EU) 2018/1091
Gegenstand
Diese Verordnung legt einen Rahmen für europäische Statistiken auf der Ebene landwirtschaftlicher Betriebe fest und sieht die Integration von Strukturinformationen mit Informationen über Bewirtschaftungsmethoden, Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Agrar- und Umweltaspekten und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Informationen vor.
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