Artikel 20 VO (EU) 2018/1091
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1337/2011 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 aufgehoben.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgehoben.
(3) Verweise auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
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