Artikel 5 VO (EU) 2018/1105
Übermittlungswege
Alle in den Artikeln 3 und 4 genannten Informationsersuchen, Empfangsbestätigungen und Antworten auf Ersuchen erfüllen die folgenden Vorgaben:
- a)
- Sie erfolgen schriftlich;
- b)
- sie werden per Post, per Fax oder elektronisch auf einem Wege übermittelt, der während des gesamten Übermittlungsvorgangs die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten kann;
- c)
-
sie sind adressiert
- i)
- an die von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 7 benannte Kontaktperson, falls es sich um ein Ersuchen an eine zuständige Behörde handelt;
- ii)
- an die von der ESMA in ihrem Informationsersuchen genannte Kontaktstelle, falls es sich um eine Empfangsbestätigung oder eine Antwort an die ESMA handelt.
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