Artikel 1 VO (EU) 2018/111

Die Änderung der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Spezifikation für die Bezeichnung „Bayerisches Rindfleisch” / „Rindfleisch aus Bayern” (g.g.A.) wird genehmigt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.