Präambel VO (EU) 2018/1117
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008(1), insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
- (2)
- Der Rat hat am 25. Juni 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/898(2) angenommen, mit der sieben Personen zu der Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzugefügt wurden.
- (3)
- Es sind aktualisierte Informationen zu mehreren Einträgen in der Liste eingegangen.
- (4)
- Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 160 I vom 25.6.2018, S. 1.).
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