ANHANG VO (EU) 2018/1122
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:
- 1.
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In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird die nachstehende Spalte als letzte Spalte eingefügt:
„Datenschutz”
- 2.
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In Tabelle 1 ( „Zugelassene neuartige Lebensmittel” ) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf Zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften Sonstige Anforderungen Datenschutz Pyrrolochinolinchinon-Dinatriumsalz Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Pyrrolochinolinchinon-Dinatriumsalz” .
Auf Nahrungsergänzungsmitteln, die Pyrrolochinolinchinon-Dinatriumsalz enthalten, sind folgende Angaben zu machen:
Dieses Nahrungsergänzungsmittel sollte nur von Erwachsenen, mit Ausnahme von Schwangeren und Stillenden, verzehrt werden.
Zugelassen am 2. September 2018. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.
Antragsteller:
Mitsubishi Gas Chemical Company, Inc., Mitsubishi Building 5-2 Marunouchi 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-8324, Japan Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel Pyrrolochinolinchinon-Dinatriumsalz nur von Mitsubishi Gas Chemical Company, Inc. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung der Mitsubishi Gas Chemical Company, Inc.Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 2. September 2023.
Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG, ausgenommen solche für Schwangere und Stillende 20 mg/Tag - 3.
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In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch passenden Stelle folgender Eintrag eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation Pyrrolochinolinchinon-Dinatriumsalz Definition:
Chemische Bezeichnung: Dinatrium-9-carboxy-4,5-dioxo-1H-pyrrolo[5,4-f]chinolin-2,7-dicarboxylat Strukturformel: C14H4N2Na2O8 CAS-Nr.: 122628-50-6 Molmasse: 374,17 DaBeschreibung
Pyrrolochinolinchinon-Dinatriumsalz ist ein rötlich-braunes Pulver, das von der nicht genetisch veränderten Bakterie Hyphomicrobium denitrificans, Stamm CK-275, hergestellt wirdMerkmale/Zusammensetzung:
Aussehen: rötlich-braunes Pulver Reinheit: ≥ 99,0 % (Trockengewicht) UV-Absorption (A322/A259): 0,56 ± 0,03 UV-Absorption (A233/A259): 0,90 ± 0,09 Feuchtigkeitsgehalt: ≤ 12,0 %Lösungsmittelreste
Ethanol: ≤ 0,05 %Schwermetalle
Blei: < 3 mg/kg Arsen: < 2 mg/kgMikrobiologische Kriterien:
Gesamtzahl der lebensfähigen Zellen: ≤ 300 KBE/g Schimmelpilze/Hefe: ≤ 12 KBE/g Coliforme: in 1 g nicht nachweisbar Hyphomicrobium denitrificans: ≤ 25 KBE/g KBE: koloniebildende Einheiten
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