ANHANG I VO (EU) 2018/1127

ANHANG II

Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten an Frankreich

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für den Indikator Betrag (in EUR)
1.
„Garantie Jeunes” , die im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Integration junger NEET in den Arbeitsmarkt” des operationellen Programms „Programme opérationnel national pour la mise en œuvre de l’Initiative pour l’emploi des Jeunes en Metropole et Outre-Mer” (CCI-2014FR05M9OP001) unterstützt wird
Junge NEET(1), die spätestens zwölf Monate nach Beginn des Coaching ein positives Ergebnis im Rahmen der „Garantie Jeunes” erzielt haben

Vergütung der Teilnehmer

bei den „missions locales” entstandene Aktivierungskosten

Zahl der NEET, die spätestens zwölf Monate nach Beginn des Coaching eines der folgenden Ergebnisse erzielt haben:

Aufnahme einer zu einem Abschluss führenden Berufsausbildung, entweder in

einem Bildungsgang im Zuge des lebenslangen Lernens oder

einer Grundausbildung

oder

Gründung eines Unternehmens oder

Aufnahme einer Beschäftigung oder

(bezahlte oder unbezahlte) berufliche Tätigkeit während mindestens 80 Arbeitstagen

6400
2.
Weiterbildung für Arbeitslose durch zugelassene Ausbildungsträger, unterstützt durch das operationelle Programm „Ile-de-France” (CCI 2014FR05M0OP001)
Teilnehmer mit erfolgreichem Ergebnis nach Absolvierung einer Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens

Zahl der Teilnehmer mit einem der folgenden Ergebnisse nach Absolvierung einer Weiterbildung:

Erhalt eines Abschlusszeugnisses oder einer Bestätigung über die erworbenen Kompetenzen am Ende der Weiterbildung

Aufnahme einer Beschäftigung über einen Zeitraum von mindestens einem Monat

Einschreibung zu einer beruflichen Weiterbildung

erneute Einschreibung zur bisherigen schulischen Ausbildung nach einer Unterbrechung oder

Zugang zu einem formellen Bestätigungsverfahren für die erworbenen Kompetenzen

Erzielt ein Teilnehmer mehrere erfolgreiche Ergebnisse nach Absolvierung der Weiterbildung, wird ihm nur ein Betrag für diese Weiterbildung erstattet.

Kategorie Sektor Betrag
1 Gesundheitsversorgung 3931
Sicherheit von Personen und Sachen
2 Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten 4556
personenbezogene Dienstleistungen
Handhabung von Weichmaterialien
Nahrungs- und Genussmittel, Kochen
Handel und Vertrieb
Hotel- und Gastgewerbe, Catering
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
3 Sekretariats- und Bürotechnik 5695
Sozialarbeit
Elektronik
Frisiergewerbe, Beauty und Wellness
Fahrzeug- und Maschineninstandhaltung
Transport, Umschlag, Lagerung
4 Landwirtschaft 7054
Umwelt
Hoch- und Tiefbau
Druck- und Publikationsverfahren
3.
Weiterbildung für Arbeitslose durch zugelassene Ausbildungsträger, unterstützt durch folgende operationelle Programme:

„Rhône-Alpes” (CCI 2014FR16M2OP010)

und

„Auvergne” (CCI 2014FR16M0OP002)

Teilnehmer mit erfolgreichem Ergebnis nach Absolvierung einer Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens

Zahl der Teilnehmer mit einem der folgenden Ergebnisse nach Absolvierung einer Weiterbildung:

Erhalt eines Abschlusszeugnisses, das von einem Berufsverband oder einer öffentlichen Stelle offiziell bestätigt wurde

Erhalt einer Bestätigung über die erworbenen Kompetenzen am Ende der Weiterbildung

Aufnahme einer Beschäftigung

Einschreibung zu einer beruflichen Weiterbildung

erneute Einschreibung zur bisherigen schulischen Ausbildung nach einer Unterbrechung oder

Zugang zu einem formellen Bestätigungsverfahren für die erworbenen Kompetenzen

Für Kategorie 5 zusätzlich die Zahl der Teilnehmer mit erfolgreichem Ergebnis gemäß vorstehender Beschreibung und Anspruch auf Beihilfe der Region Auvergne-Rhône-Alpes(2).

Erzielt ein Teilnehmer mehrere erfolgreiche Ergebnisse nach Absolvierung der Weiterbildung, wird ihm nur ein Betrag für diese Weiterbildung erstattet.

Kategorie Sektor Betrag
1 Transport, Logistik und Tourismus 4403
Banken, Versicherungen
Unternehmensführung, -verwaltung, -gründung
Dienstleistungen für Einzelpersonen und für die Allgemeinheit
2 Arbeit im Gesundheits- und Sozialwesen, Erholungs-, Kultur- und Sportaktivitäten 5214
Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelindustrie
Handel
Handhabung von Weichmaterialien und Holz; grafisches Gewerbe
3 Hoch- und Tiefbau 7853
verarbeitende Industrie
Mechanik, Metallbearbeitung
Landwirtschaft, Fischerei
Kommunikation, Information, Kunst und Unterhaltung
4 Instandhaltung 9605
Elektrizität, Elektronik
IT und Telekommunikation
5 Beihilfen 1901

2.
Anpassung der Beträge

Der Betrag für die Einheitskosten unter 1 basiert teilweise auf den standardisierten Einheitskosten, die vollständig von Frankreich getragen werden. Von den 6400 EUR entfallen 1600 EUR auf die standardisierten Einheitskosten gemäß der Instruction ministérielle du 11 octobre 2013 relative à l’expérimentation Garantie Jeunes prise pour l’application du décret 2013-80 du 1er octobre 2013 ainsi que par l’instruction ministérielle du 20 mars 2014, die die von den Jugendarbeitsämtern ( „missions locales” ) übernommenen Kosten für das Coaching abdecken sollen, das jeder in die „Garantie Jeunes” aufgenommene NEET erhält. Die Einheitskosten unter 1 werden von dem Mitgliedstaat entsprechend der in den nationalen Vorschriften vorgesehenen Anpassung der im ersten Absatz genannten standardisierten Einheitskosten von 1600 EUR aktualisiert, die die von den Jugendarbeitsämtern getragenen Kosten abdecken. Der Betrag für die Einheitskosten unter 2 und 3 basiert auf den Preisen für Unterrichtsstunden öffentlich ausgeschriebener Kurse in den jeweiligen Bereichen und geografischen Gebieten. Wenn das Auftragsvergabeverfahren für die zugrunde liegenden Kurse wiederholt wird, werden diese Beträge nach folgender Formel angepasst: Neuer Preis (ohne MwSt.) = alter Preis (ohne MwSt.) × (0,5 + 05 × Sr/So). Sr ist der INSEE-Beschäftigtenzahlindex (Kennung 1567446) laut letzter monatlicher Veröffentlichung am Tag der Anpassung. So ist der INSEE-Beschäftigtenzahlindex (Kennung 1567446) laut monatlicher Veröffentlichung am Tag der Angebotsabgabe für die erste Anpassung und der Index laut monatlicher Veröffentlichung am Jahrestag der Angebotsabgabe für alle weiteren Anpassungen.

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