Art der Vorhaben |
Indikatorbezeichnung |
Kostenart |
Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge
(in EUR)
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1.
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Beschäftigungsbeihilfen (A2E Schema) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF — „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 1
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Wöchentlich gezahlte Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte, stark benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer(1) |
Alle Kosten im Rahmen des Einstellungszuschusses |
Dauer der Beschäftigung pro Beschäftigtem in Wochen |
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1.
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Benachteiligte Arbeitnehmer — 85 EUR pro Woche für maximal 52 Wochen
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2.
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Stark benachteiligte Arbeitnehmer — 85 EUR pro Woche für maximal 104 Wochen
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3.
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Behinderte Arbeitnehmer — 125 EUR pro Woche für maximal 156 Wochen
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2.
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Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen” ) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3
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Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung |
Direkte Kosten für die Bereitstellung der externen Schulung |
Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden |
25
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3.
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Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen” ) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3
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Bereitstellung einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung |
Gehaltskosten des internen Ausbilders |
Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Ausbilder |
4,90
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4.
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Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen” ) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3
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Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten internen oder externen Schulung |
Gehaltskosten für Teilnehmer |
Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden |
4,90
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5.
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Ausbildung und Berufspraktikum im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
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1.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen Profilbericht erhalten
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2.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die eine Ausbildung absolvieren
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3.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die ein Berufspraktikum absolvieren
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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1.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen Profilbericht erhalten
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2.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die eine Teilnahmebescheinigung für die absolvierte Ausbildung erhalten
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3.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die ein Abschlusszeugnis für das absolvierte Berufspraktikum erhalten
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1.
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Profilbericht: 2000,60
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2.
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Teilnahmebescheinigung für die absolvierte Ausbildung: 1714,80
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3.
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Abschlusszeugnis für das absolvierte Berufspraktikum: 2000,60
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6.
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IT-Weiterbildung im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
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1.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die den IT-Kurs „Malta Qualifications Framework (MQF)” (2), Level 2, beginnen, der über das ALP (Alternative Learning Programme) angeboten wird
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2.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die den über das ALP angebotenen IT-Kurs „MQF” , Level 2, abschließen
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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1.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die den über das ALP angebotenen IT-Kurs „MQF” , Level 2, beginnen
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2.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die ein Abschlusszeugnis für den über das ALP angebotenen IT-Kurs „MQF” , Level 2, erhalten
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1.
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Beginn der IT-Weiterbildung: 226,50
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2.
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Abschlusszeugnis für die IT-Weiterbildung: 528,50
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7.
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IT-Weiterbildung (Europäischer Computer-Führerschein) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
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1.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die den MQF-Kurs „ECDL Standard” (Europäischer Computer-Führerschein)(3), Level 3, beginnen, der über das ALP (Alternative Learning Programme) angeboten wird
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2.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die den über das ALP angebotenen MQF-Kurs „ECDL Standard” , Level 3, abschließen
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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1.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die den über das ALP angebotenen MQF-Kurs „ECDL Standard” , Level 3, beginnen
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2.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die ein Abschlusszeugnis für den über das ALP angebotenen MQF-Kurs „ECDL Standard” , Level 3, erhalten
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1.
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Beginn des ECDL-Kurses:
114,60
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2.
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Abschlusszeugnis für den ECDL-Kurs: 267,40
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8.
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Präventionskurse für das MCAST (Malta College of Arts, Science and Technology) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
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1.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen MCAST-Präventionskurs beginnen
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2.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die nach Abschluss eines MCAST-Präventionskurses die Prüfung ablegen
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3.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die im nächstfolgenden Studienjahr einen regulären MCAST-Kurs fortsetzen, bzw. Bestätigung darüber, dass der Teilnehmer die MCAST-Abschlussprüfung bestanden und die Weiterbildung vollständig abgeschlossen hat
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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1.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen MCAST-Präventionskurs beginnen
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2.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die nach Abschluss eines MCAST-Präventionskurses die Prüfung ablegen
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3.
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Anzahl der jungen Menschen, die im nächstfolgenden Studienjahr einen regulären MCAST-Kurs fortsetzen, bzw. Bestätigung darüber, dass der Teilnehmer die MCAST-Abschlussprüfung bestanden und die Weiterbildung vollständig abgeschlossen hat
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1.
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Beginn des MCAST-Präventionskurses: 90,90
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2.
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Ablegen der MCAST-Prüfung: 181,80
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3.
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Bestehen der MCAST-Prüfung und Fortsetzen der regulären Weiterbildung oder vollständiger Abschluss der Weiterbildung: 30,30
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9.
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Präventionskurse des Ministeriums für Bildung und Arbeit (MEDE) für das Erlangen eines Sekundarschulabschlusses (SEC) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
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1.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen MEDE/SEC-Präventionskurs beginnen
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2.
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Junge Menschen unter 25 Jahren, die nach Abschluss eines MEDE/SEC-Präventionskurses die Prüfung ablegen
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3.
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Junge Menschen, die die MEDE/SEC-Prüfung mit besseren Noten bestehen als zuvor
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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1.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen MEDE/SEC-Präventionskurs beginnen
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2.
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Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die nach Abschluss eines MEDE/SEC-Präventionskurses die Prüfung ablegen
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3.
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Anzahl der jungen Menschen, die die MEDE/SEC-Prüfung mit besseren Noten bestehen als zuvor
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1.
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Beginn des MEDE/SEC-Präventionskurses: 88,50
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2.
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Teilnahme an der MEDE/SEC-Prüfung: 162,25
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3.
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Bestehen der MEDE/SEC-Prüfung mit besseren Noten als zuvor: 44,25
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Die Einheitskosten 1 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn und/oder die gesetzliche Zulage und/oder die wöchentliche Unterstützung und/oder der Sozialversicherungsbeitrag in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den niedrigsten Monatssatz des nationalen Mindestlohns für ein bestimmtes Jahr, die gesetzliche Zulage, die wöchentliche Unterstützung und die Sozialversicherungsbeiträge, wobei das Ergebnis durch 2 dividiert wird. Die Einheitskosten 2 können angepasst werden, indem die jährliche Inflationsrate auf die jeweiligen Sätze angewandt wird. Ab 2017 wird für ein gegebenes Jahr N die Inflationsrate für das Jahr N-1 angewandt, die vom maltesischen Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht wird unter: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx Die Einheitskosten 3–4 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn für Personen über 18 Jahren und/oder die gesetzlichen Zulagen und/oder die wöchentlichen Unterstützungen und/oder die Sozialversicherungsbeiträge in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den Stundensatz des nationalen Mindestlohns für Personen über 18 Jahren oder über ein bestimmtes Jahr, die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden:
Die Einheitskosten 5–9 können gemäß den Inflationskosten auf nationaler Ebene für das entsprechende Jahr angepasst werden, in dem die jeweilige Intervention vorgenommen wird. Die jährlichen Inflationsraten werden vom Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx