ANHANG IX VO (EU) 2018/1127
ANHANG XVIII
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Spanien
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge (in EUR) |
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Teilnahme an einer Stunde des Ausbildungskurses | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
Zahl der Stunden pro Teilnehmer unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer:
In Fall 1: Zahl der von einem Teilnehmer besuchten Stunden; entspricht der Gesamtzahl der Kursstunden (laut Katalog der Ausbildungsfächer). In Fall 2: Es darf nur die Zahl der tatsächlich besuchten Stunden angerechnet werden. Sowohl bei Präsenzunterricht als auch bei Online-Kursen ist eine Erstattung für maximal 20 Teilnehmer pro Gruppe möglich. |
8,58 pro Stunde Präsenzunterricht(2) 4,5 pro Stunde Online-Kurs |
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2.
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Anpassung der Beträge
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