ANHANG IX VO (EU) 2018/1127

ANHANG XVIII

Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Spanien

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren

Beträge

(in EUR)

1.
Berufliche Ausbildung laut Katalog der Ausbildungsfächer der staatlichen Arbeitsverwaltung (SEPE)(1) —

Alle operationellen Programme werden vom ESF gefördert

Teilnahme an einer Stunde des Ausbildungskurses Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens

Zahl der Stunden pro Teilnehmer unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer:

1.
nach positiver Beurteilung eine berufliche Qualifikation oder Akkreditierung oder ein Abschlusszeugnis erhalten hat, eine Teilnahmebescheinigung für eine absolvierte Ausbildungsmaßnahme oder — je nach nationaler Regelung — eine gleichwertige Bestätigung erhalten hat

oder

2.
die Ausbildung aufgrund einer erfolgreichen Stellenvermittlung abgebrochen hat.

In Fall 1: Zahl der von einem Teilnehmer besuchten Stunden; entspricht der Gesamtzahl der Kursstunden (laut Katalog der Ausbildungsfächer).

In Fall 2: Es darf nur die Zahl der tatsächlich besuchten Stunden angerechnet werden.

Sowohl bei Präsenzunterricht als auch bei Online-Kursen ist eine Erstattung für maximal 20 Teilnehmer pro Gruppe möglich.

8,58 pro Stunde Präsenzunterricht(2)

4,5 pro Stunde Online-Kurs

2.
Anpassung der Beträge

Entfällt

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