ANHANG VO (EU) 2018/1133

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 ( „Zugelassene neuartige Lebensmittel” ) wird die nachstehende Spalte als letzte Spalte eingefügt:

„Datenschutz”

2.
In Tabelle 1 ( „Zugelassene neuartige Lebensmittel” ) wird an der alphabetisch passenden Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf Zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften Sonstige Anforderungen Datenschutz
Getrocknete oberirdische Teile von Hoodia parviflora Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Getrocknete oberirdische Teile von Hoodia parviflora.

Zugelassen am 3. September 2018. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: Desert Labs Ltd. Kibbutz Yotvata, 88820 Israel.

Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel Getrocknete oberirdische Teile von Hoodia parviflora nur von Desert Labs, Ltd. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Desert Labs, Ltd.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 3. September 2023.

Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die erwachsene Bevölkerung 9,4 mg/Tag

3.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch passenden Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Getrocknete oberirdische Teile von Hoodia parviflora

Beschreibung/Definition

Es handelt sich um die gesamten getrockneten oberirdischen Teile von Hoodia parviflora N.E.Br. (Familie der Apocynaceae).

Merkmale/Zusammensetzung

Pflanzenmaterial: oberirdische Teile von mindestens 3-jährigen Pflanzen Aussehen: feines Pulver, hellgrün bis hellbraun Löslichkeit (Wasser): > 25 mg/ml Feuchtigkeit: < 5,5 % Aw: < 0,3 pH: < 5,0 Protein: < 4,5 g/100 g Fett: < 3 g/100 g Kohlenhydrate (einschließlich Ballaststoffe): < 80 g/100 g Ballaststoffe: < 55 g/100 g Gesamtzucker: < 10,5 g/100 g Asche: < 20 %

Hoodigoside

P57: 5-50 mg/kg L: 1000–6000 mg/kg O: 500–5000 mg/kg Insgesamt: 1500–11000 mg/kg

Schwermetalle

Arsen: < 1,00 mg/kg Quecksilber: < 0,1 mg/kg Cadmium: < 0,1 mg/kg Blei: < 0,5 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien

Zahl der aeroben Keime: < 105 KBE/g Escherichia coli: < 10 CFU/g Staphylococcus aureus: < 50 KBE/g Coliforme insgesamt: < 10 KBE/g Hefe: ≤ 100 KBE/g Schimmelpilze: ≤ 100 KBE/g Salmonella-Arten: Negativ/25 g Listeria monocytogenes: Negativ/25 g KBE: koloniebildende Einheiten

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