Artikel 125 VO (EU) 2018/1139
Finanzregelung
Der Verwaltungsrat erlässt nach Konsultation der Kommission die für die Agentur geltende Finanzregelung. Diese darf von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 nur abweichen, soweit dies speziell für die Funktionsweise der Agentur erforderlich ist und nachdem die Kommission dem zugestimmt hat.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.