Artikel 3 VO (EU) 2018/1145

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.

Artikel 1 Nummern 8, 9 und 10 sowie Nummer 3 des Anhangs gelten jedoch ab dem 1. Januar 2019.

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