Artikel 3 VO (EU) 2018/1146

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.

Artikel 1 Nummern 5, 6 und 9 gelten jedoch ab dem 1. Januar 2019.

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