Artikel 3 VO (EU) 2018/1146
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.
Artikel 1 Nummern 5, 6 und 9 gelten jedoch ab dem 1. Januar 2019.
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