ANHANG VO (EU) 2018/1146
ANHANG I
Struktur und Inhalt einer nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme gemäß Artikel 2
-
1.
-
Laufzeit der nationalen Strategie
Vom Mitgliedstaat festzulegen.- 2.
- Prüfung der Lage in Bezug auf Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenzial und die Strategie, mit der hierauf reagiert werden soll, sowie Begründung der Prioritätensetzung gemäß Artikel 36 Absatz 2 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
- 2.1.
- Prüfung der Lage
Beschreibung der aktuellen Lage im Sektor Obst und Gemüse anhand von quantifizierten Daten und unter Hervorhebung der Stärken und Schwächen, der Disparitäten, Bedürfnisse und Mängel sowie des Entwicklungspotenzials auf der Grundlage der relevanten Indikatoren gemäß Anhang II Tabelle 4.1. Die Beschreibung betrifft zumindest:- —
die Leistungen des Obst- und Gemüsesektors: Stärken und Schwächen des Sektors, Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklungspotenzial der Erzeugerorganisationen;
- —
die Umweltauswirkungen (Auswirkungen, Belastungen und Vorteile) der Obst- und Gemüseerzeugung, einschließlich der wichtigsten Trends.
2.2. Strategie, mit der auf die Stärken und Schwächen reagiert werden soll Beschreibung der wichtigsten Gebiete, in denen damit gerechnet wird, dass die Intervention den maximalen Mehrwert erbringt:- —
Relevanz der Ziele der operationellen Programme und angestrebten Ergebnisse sowie der Umfang, in dem diese realistisch gesehen erreicht werden können;
- —
interne Kohärenz der Strategie, Vorhandensein sich gegenseitig unterstützender Interaktionen und mögliche Konflikte oder Widersprüche zwischen den operationellen Zielen verschiedener ausgewählter Maßnahmen;
- —
Komplementarität und Übereinstimmung der ausgewählten Maßnahmen mit anderen nationalen oder regionalen Maßnahmen, und mit Tätigkeiten, die über die Fonds der Union kofinanziert werden, darunter vor allem Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und Absatzförderungsmaßnahmen;
- —
erwartete Ergebnisse und Auswirkungen gegenüber der Ausgangssituation und ihr Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Union.
Relevanz der Ziele der operationellen Programme und angestrebten Ergebnisse sowie der Umfang, in dem diese realistisch gesehen erreicht werden können;
interne Kohärenz der Strategie, Vorhandensein sich gegenseitig unterstützender Interaktionen und mögliche Konflikte oder Widersprüche zwischen den operationellen Zielen verschiedener ausgewählter Maßnahmen;
Komplementarität und Übereinstimmung der ausgewählten Maßnahmen mit anderen nationalen oder regionalen Maßnahmen, und mit Tätigkeiten, die über die Fonds der Union kofinanziert werden, darunter vor allem Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und Absatzförderungsmaßnahmen;
erwartete Ergebnisse und Auswirkungen gegenüber der Ausgangssituation und ihr Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Union.
- 2.3.
- Auswirkungen der vorherigen nationalen Strategie (falls zutreffend)
Beschreibung der Ergebnisse und der Wirkung operationeller Programme, die in der letzten Zeit durchgeführt wurden.- 3.
- Ziele der operationellen Programme und Leistungsindikatoren gemäß Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Beschreibung der als beihilfefähig ausgewählten Arten von Maßnahmen (nicht erschöpfende Liste), der gesetzten Ziele, der überprüfbaren Zielvorgaben und der Indikatoren, mit denen sich die Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele, die Effizienz und die Wirksamkeit bewerten lassen.- 3.1.
- Vorgaben für alle oder bestimmte Arten von Maßnahmen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sämtliche Maßnahmen im Rahmen der nationalen Strategie und der nationalen Rahmenregelung überprüft und kontrolliert werden können. Wenn die Bewertung während der Durchführung der operationellen Programme zeigt, dass die Vorgaben für die Überprüfbarkeit und Kontrollierbarkeit nicht erfüllt werden, so werden die betreffenden Maßnahmen entsprechend angepasst oder gestrichen. Wird eine Beihilfe auf der Grundlage von Standardpauschalen oder standardisierten Einheitskosten gewährt, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die einschlägigen Berechnungen angemessen und korrekt sind und im Voraus auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnung erstellt wurden. Umweltmaßnahmen müssen die Anforderungen gemäß Artikel 33 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllen. Die Mitgliedstaaten sehen Schutzmaßnahmen, Bestimmungen und Kontrollen vor, die gewährleisten sollen, dass als beihilfefähig ausgewählte Maßnahmen nicht bereits über andere Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und Absatzförderungsprogrammen oder nationalen oder regionalen Regelungen gefördert werden. Im Einklang mit Artikel 33 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sind wirksame Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor einer höheren Belastung durch Investitionen, die im Rahmen operationeller Programme gefördert werden, vorgesehen, und im Einklang mit Artikel 36 Absatz 1 der genannten Verordnung wurden Förderkriterien festgelegt, um zu gewährleisten, dass Investitionen in Einzelbetrieben, die aus operationellen Programmen unterstützt werden, den Zielen des Artikels 191 AEUV sowie des siebten Umweltaktionsprogramms der Union entsprechen.- 3.2.
- Erforderliche spezifische Informationen für Arten von Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegten oder genannten Ziele (nur für die ausgewählten Maßnahmen auszufüllen)
- 3.2.1.
- Erwerb von Anlagegütern
- —
Arten von beihilfefähigen Investitionen,
- —
andere beihilfefähige Erwerbsformen, z. B. Miete, Leasing,
- —
Beihilfefähigkeitskriterien.
- 3.2.2.
- Sonstige Maßnahmen
- —
Beschreibung der beihilfefähigen Arten von Maßnahmen,
- —
Beihilfefähigkeitskriterien.
- 4.
- Benennung der zuständigen Behörden und Stellen
Benennung der für die Verwaltung, Überwachung und Bewertung der nationalen Strategie zuständigen nationalen Behörde durch den jeweiligen Mitgliedstaat.- 5.
- Beschreibung der Überwachungs- und Bewertungssysteme
Die Leistungsindikatoren der nationalen Strategie umfassen die Indikatoren gemäß Artikel 4 und gemäß Anhang II Tabelle 4.1. Soweit dies für zweckmäßig gehalten wird, werden in der nationalen Strategie zusätzliche Indikatoren festgelegt, die nationale oder regionale Erfordernisse, Umstände und Zielsetzungen reflektieren, die für die nationalen operationellen Programme typisch sind.- 5.1.
- Bewertung der operationellen Programme und Meldepflicht für die Erzeugerorganisationen gemäß Artikel 36 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Beschreibung der Überwachungs- und Bewertungskriterien und -verfahren für operationelle Programme, einschließlich der Meldepflichten für die Erzeugerorganisationen.- 5.2.
- Überwachung und Bewertung der nationalen Strategie
Beschreibung der Überwachungs- und Bewertungskriterien und -verfahren für die nationale Strategie.ANHANG II
Jahresbericht — Teil A
Diese Vordrucke bilden Teil A des Jahresberichts, den die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission bis zum 15. November eines jeden Jahres in dem Jahr übermitteln, das auf das Kalenderjahr folgt, auf das sich der Bericht bezieht. Sie basieren auf den Berichtspflichten gemäß Artikel 54 Buchstabe b und Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.- 1.
- Verwaltungstechnische Angaben
Tabelle 1.1 | Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Titel I Kapitel II Abschnitt 3 und Titel II Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (für den Sektor Obst und Gemüse). |
---|---|
Tabelle 1.2 | Änderungen im Zusammenhang mit der nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme für operationelle Programme |
- 2.
- Angaben zu Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften
Tabelle 2.1 | Erzeugerorganisationen |
---|---|
Tabelle 2.2 | Länderübergreifende Erzeugerorganisationen |
Tabelle 2.3 | Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
Tabelle 2.4 | Länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
Tabelle 2.5 | Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften |
- 3.
- Angaben zu den Ausgaben
Tabelle 3.1 | Ausgaben für Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
---|---|
Tabelle 3.2 | Gesamtausgaben im Rahmen der operationellen Programme für Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
Tabelle 3.3 | Gesamtausgaben für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften |
Tabelle 3.4 | Rücknahmen |
- 4.
- Überwachung der operationellen Programme/Anerkennungspläne
Tabelle 4.1 | Indikatoren betreffend Erzeugerorganisationen, länderübergreifende Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen |
---|---|
Tabelle 4.2 | Indikatoren für Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften |
Erläuterungen
Abkürzungen
Gemeinsame Marktorganisation | GMO |
Erzeugergruppierung/-gemeinschaft | EG |
Erzeugerorganisation | EO |
Länderübergreifende Erzeugerorganisation | LEO |
Vereinigung von Erzeugerorganisationen | VEO |
Länderübergreifende Vereinigung von Erzeugerorganisationen | LVEO |
Betriebsfonds | BF |
Operationelles Programm | OP |
Wert der vermarkteten Erzeugung | WVE |
Mitgliedstaat | MS |
Ländercodes
Ländername (Ausgangssprache) | Kurzbezeichnung (deutsch) | Code |
---|---|---|
Belgique/België | Belgien | BE |
България(*) | Bulgarien | BG |
Česká republika | Tschechische Republik | CZ |
Danmark | Dänemark | DK |
Deutschland | Deutschland | DE |
Eesti | Estland | EE |
Éire/Ireland | Irland | IE |
Ελλάδα(*) | Griechenland | EL |
España | Spanien | ES |
France | Frankreich | FR |
Italia | Italien | IT |
Κύπρος(*) | Zypern | CY |
Latvija | Lettland | LV |
Lietuva | Litauen | LT |
Luxembourg | Luxemburg | LU |
Magyarország | Ungarn | HU |
Malta | Malta | MT |
Nederland | Niederlande | NL |
Österreich | Österreich | AT |
Polska | Polen | PL |
Portugal | Portugal | PT |
Republika Hrvatska | Kroatien | HR |
România | Rumänien | RO |
Slovenija | Slowenien | SI |
Slovensko | Slowakei | SK |
Suomi/Finland | Finnland | FI |
Sverige | Schweden | SE |
United Kingdom | Vereinigtes Königreich | UK |
Regionencodes
Vlaams Gewest | BE2 |
Région Wallonne | BE3 |
Identifikationsnummer (ID) von EO, LEO, VEO, LVEO und EG
Jede EO, LEO, VEO, LVEO und EG erhält eine INDIVIDUELLE Identifikationsnummer. Wenn einer EO, LEO, VEO, LVEO oder EG ihre Anerkennung entzogen wird, sollte niemals dieselbe Identifikationsnummer wiederverwendet werden.Monetäre Werte
Alle Geldwerte sind in Euro anzugeben, außer für Mitgliedstaaten, die eine Landeswährung verwenden. Ein Feld zur Angabe der „LANDESWÄHRUNG” ist in der Kopfzeile der Tabellen enthalten.Währung |
WÄHRUNGSCODE | |
---|---|
Euro | EUR |
Pfund Sterling | GBP |
Kontaktstelle für kommunikation
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
Organisation | Bezeichnung | |
Postanschrift | ||
Kontaktperson 1: | Familienname | |
Vorname | ||
Funktion | ||
Telefon geschäftlich | ||
Fax geschäftlich | ||
Kontaktperson 2: | Familienname | |
Vorname | ||
Funktion | ||
Telefon geschäftlich | ||
Fax geschäftlich |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 1
Nationale Rechtsvorschriften | ||
---|---|---|
Titel | Veröffentlichung im Amtsblatt des Mitgliedstaats | Hyperlink |
Nationale Strategie | |
---|---|
Änderungen der nationalen Strategie(1) | Hyperlink |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 2
Gesamtzahl der anerkannten EO | |||
Gesamtzahl der EO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | |||
Gesamtzahl der EO, denen die Anerkennung entzogen wurde | |||
Gesamtzahl der EO, die sich mit einer (oder mehreren) EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen EO | ||
Gesamtzahl neuer EO/VEO/LEO/LVEO | |||
Neue Identifikationsnummer(n) | |||
Zahl der Mitglieder von EO | Insgesamt | ||
Juristische Personen | |||
Natürliche Personen | |||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | |||
Gesamtzahl der EO, die ein operationelles Programm durchführen |
| ||
| |||
| |||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | ||
Menge (in Tonnen) | |||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | ||
Menge (in Tonnen) | |||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(**) |
Gesamtzahl der anerkannten LEO | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, die sich mit einer (oder mehreren) EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen LEO | |||
Gesamtzahl neuer LEO/LVEO | ||||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||||
Zahl der Mitglieder von LEO | Insgesamt | |||
Juristische Personen | ||||
Natürliche Personen | ||||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||||
Gesamtzahl der LEO, die ein operationelles Programm durchführen |
| mit ganzem OP | ||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(***) |
Gesamtzahl der anerkannten VEO | ||||
| ||||
Gesamtzahl der VEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||||
| ||||
Gesamtzahl der LEO, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||||
| ||||
Gesamtzahl der VEO, die sich mit einer oder mehreren EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen VEO | |||
Gesamtzahl neuer VEO/LVEO | ||||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||||
Zahl der Mitglieder der VEO | Insgesamt | |||
Juristische Personen | ||||
Natürliche Personen | ||||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||||
Gesamtzahl der VEO, die ein operationelles Programm durchführen |
| mit ganzem OP | ||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(****) |
Gesamtzahl der anerkannten LVEO | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LVEO, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LVEO, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||||
| ||||
| ||||
Gesamtzahl der LVEO, die sich mit einer oder mehreren EO/VEO/LEO/LVEO zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen LVEO | |||
Gesamtzahl neuer LVEO | ||||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||||
Zahl der Mitglieder der LVEO | Insgesamt | |||
Juristische Personen | ||||
Natürliche Personen | ||||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||||
Gesamtzahl der LVEO, die ein operationelles Programm durchführen |
| mit ganzem OP | ||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
| mit ganzem OP | |||
mit partiellem OP | ||||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |||
Menge (in Tonnen) | ||||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(*****) |
Gesamtzahl der anerkannten EG | ||
Gesamtzahl der EG, deren Anerkennung ausgesetzt wurde | ||
Gesamtzahl der EG, denen die Anerkennung entzogen wurde | ||
Gesamtzahl der EG, die zu EO geworden sind | ||
Gesamtzahl der EG, die sich mit einer oder mehreren EG zusammengeschlossen haben | Gesamtzahl der betroffenen EG | |
Gesamtzahl neuer EG | ||
Neue Identifikationsnummer(n) | ||
Zahl der Mitglieder der EG | Insgesamt | |
Juristische Personen | ||
Natürliche Personen | ||
Zahl der Obst- und/oder Gemüseerzeuger | ||
Teil der für den Frischmarkt bestimmten Erzeugung | Wert | |
Menge (in Tonnen) | ||
Teil der für die Verarbeitung bestimmten Erzeugung | Wert | |
Menge (in Tonnen) | ||
Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung (ha)(******) |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 3
Alle EO | Alle LEO | Alle VEO | Alle LVEO | ||
---|---|---|---|---|---|
Betriebsfonds | Insgesamt genehmigt | ||||
| |||||
| |||||
Endgültiger Betriebsfonds | Ausgaben insgesamt | ||||
| |||||
| |||||
Nationale finanzielle Unterstützung | Betrag der tatsächlich gezahlten nationalen finanziellen Unterstützung | ||||
Geschätzter Betrag der tatsächlich gezahlten nationalen finanziellen Unterstützung, der von der EU zurückzuerstatten ist | |||||
Liste der begünstigten Regionen gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | |||||
Wert der vermarkteten Erzeugung (berechnet gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2017/891) |
Aktionen/Maßnahmen Artikel 2 Buchstaben f und g der Verordnung (EU) 2017/891 | Ziele Artikel 33 Absätze 1 und 3 und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | Tatsächliche Ausgaben insgesamt (in Euro oder Landeswährung) | |||
---|---|---|---|---|---|
Alle EO | Alle LEO | Alle VEO | Alle LVEO | ||
Investitionen | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Forschung | |||||
Forschung und Versuchslandbau | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Qualitätsregelungen (EU und Mitgliedstaaten) und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung | Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | ||||
Absatzförderung und Kommunikation | Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | ||||
Förderung des Absatzes der Erzeugnisse | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Aus- und Weiterbildung und Austausch über bewährte Verfahren | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Beratungsdienste und technische Hilfe | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Ökologischer/biologischer Landbau | Umweltmaßnahmen | ||||
Integrierter Landbau | |||||
Bessere Nutzung oder Bewirtschaftung von Wasser, einschließlich Wassereinsparung und -ableitung | |||||
Maßnahmen zur Bodenerhaltung | |||||
Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen, die die biologische Vielfalt begünstigen, und zur Landschaftspflege, einschließlich Erhaltung historischer Merkmale | |||||
Maßnahmen zur Energieeinsparung (ohne Verkehr) | |||||
Maßnahmen zur Verringerung der Abfallproduktion und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung | |||||
Verkehr | |||||
Vermarktung | |||||
Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit | Krisenprävention und Krisenmanagement | ||||
Neubefüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit | |||||
Wiederbepflanzung von Obstplantagen | |||||
Marktrücknahmen | |||||
| |||||
| |||||
Grüne Weinlese | |||||
Nichternten | |||||
Ernteversicherung | |||||
Coaching | |||||
Verwaltungskosten | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | |||||
Umweltmaßnahmen | |||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | |||||
Forschung | |||||
Sonstige | Planung der Produktion | ||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | |||||
Förderung des Handelswertes von Erzeugnissen | |||||
Umweltmaßnahmen |
Tatsächliche Ausgaben für alle Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften insgesamt (EUR oder Landeswährung) | ||
---|---|---|
EG-Investitionen | Investitionen, die für die Anerkennung von EG erforderlich sind | |
| ||
| ||
|
Gesamtes Jahresvolumen (in Tonnen) | Gesamtausgaben (in Euro oder Landeswährung) | Höhe der finanziellen Unterstützung durch die EU | Kostenlose Verteilung (in Tonnen) | Kompostierung (in Tonnen) | Verarbeitungsindustrie (in Tonnen) | Sonstige Bestimmungszwecke (in Tonnen) | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erzeugnisse des Anhangs IV der Verordnung (EU) 2017/891 | Blumenkohl | |||||||
Tomaten | ||||||||
Äpfel | ||||||||
Weintrauben | ||||||||
Aprikosen | ||||||||
Nektarinen | ||||||||
Pfirsiche | ||||||||
Birnen | ||||||||
Auberginen | ||||||||
Melonen | ||||||||
Wassermelonen | ||||||||
Orangen | ||||||||
Mandarinen | ||||||||
Clementinen | ||||||||
Satsumas | ||||||||
Zitronen | ||||||||
Sonstige Erzeugnisse | ||||||||
Gesamt |
Jahresbericht — Teil A
Mitgliedstaat: | Jahr: | ||
Region: |
ABSCHNITT 4
Die Indikatoren für Maßnahmen, die von anerkannten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie länderübergreifenden Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen/-gemeinschaften im Rahmen eines operationellen Programms/Anerkennungsplans durchgeführt werden, tragen nicht unbedingt allen Faktoren Rechnung, die auftreten und die Ergebnisse und Wirkung eines operationellen Programms/Anerkennungsplans beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund sollten die von den Indikatoren gelieferten Informationen angesichts der quantitativen und qualitativen Informationen über andere Schlüsselfaktoren ausgelegt werden, die den Erfolg oder das Scheitern des Programms/Anerkennungsplans bestimmen. Verwenden die Mitgliedstaaten Proben für die Berechnung der Kennzahlen, teilen sie den Umfang der Stichprobe, ihre Repräsentativität und ihre sonstigen Bestandteile den Dienststellen der Kommission gleichzeitig mit dem Jahresbericht mit.Aktionen/Maßnahmen Artikel 2 Buchstaben f und g der Verordnung (EU) 2017/891 | Ziele Artikel 33 Absätze 1 und 3 und Artikel 152 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 | Indikatoren | Alle EO | Alle LEO | Alle VEO | Alle LVEO | |
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Investitionen(5) | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Gesamtwert | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Gesamtwert der vermarkteten Erzeugung/Gesamtmenge der vermarkteten Erzeugung (in Euro oder Landeswährung/kg) | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Forschung | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Forschung und Versuchslandbau | Planung der Produktion | Gesamtwert | |||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Gesamtwert | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Gesamtwert | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Gesamtwert | |||||||
Qualitätsregelungen (EU und Mitgliedstaaten)(6) und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung | Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Fläche der g.U./g.g.A./g.t.S(7) (ha) | |||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Menge (in Tonnen) | |||||||
Absatzförderung und Kommunikation(8) | Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | |||||
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung | |||||||
Förderung des Absatzes der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung | |||||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Kampagnen zur Absatzförderung | |||||||
Aus- und Weiterbildung und Austausch über bewährte Verfahren | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Beratungsdienste und technische Hilfe | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Ökologischer/biologischer Landbau | Umweltmaßnahmen | Ökologisch bewirtschaftete Obst- und/oder Gemüseanbaufläche (ha) | |||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Integrierter Landbau | Integriert bewirtschaftete Obst- und/oder Gemüseanbaufläche (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Bessere Nutzung oder Bewirtschaftung von Wasser, einschließlich Wassereinsparung und -ableitung | Obst- und Gemüseanbaufläche mit geringerer Nutzung von Wasser (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Volumendifferenz (m3) (n – 1/n) | |||||||
Maßnahmen zur Bodenerhaltung | Durch Bodenerosion gefährdete Obst- und Gemüseanbaufläche, auf der Erosionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden (ha)(9) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Unterschiede beim Düngemitteleinsatz je ha (Tonnen/ha) (n – 1/n) | |||||||
Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen, die die biologische Vielfalt begünstigen, und zur Landschaftspflege, einschließlich Erhaltung historischer Merkmale | Fläche, auf der Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Lebensräumen und der biologischen Vielfalt durchgeführt werden (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Maßnahmen zur Energieeinsparung (ohne Verkehr) | Obst- und Gemüseanbaufläche mit geringerer Nutzung von Energie (ha) | ||||||
Zahl der Betriebe | |||||||
Unterschiede beim Energieverbrauch (n – 1/n) | |||||||
Feststoffe | (Tonnen/Gesamtmenge der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Flüssigkeiten | (L/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Gas | (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Strom | (kwh/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Maßnahmen zur Verringerung der Abfallproduktion und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung | Zahl der Betriebe | ||||||
Unterschiede beim Abfallvolumen (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) (n – 1/n) | |||||||
Unterschiede beim Verpackungsvolumen (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) (n – 1/n) | |||||||
Verkehr | Unterschiede beim Energieverbrauch (n – 1/n) | ||||||
Flüssigkeiten | (L/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Gas | (m3/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Strom | (kwh/Volumen der vermarkteten Erzeugung) | ||||||
Vermarktung | Zahl der Betriebe | ||||||
Zahl der Maßnahmen | |||||||
Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit(10) | Krisenprävention und Krisenmanagement | Zahl der Betriebe | |||||
Neubefüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit(11) | Zahl der Betriebe | ||||||
Wiederbepflanzung von Obstplantagen | Flächen (ha) | ||||||
Marktrücknahmen(11) | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Grüne Weinlese(12) | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Flächen (ha) | |||||||
Nichternten(12) | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Flächen (ha) | |||||||
Ernteversicherung | Zahl der Betriebe | ||||||
Coaching | Zahl der durchgeführten Maßnahmen | ||||||
Sonstige | Planung der Produktion | Zahl der Betriebe | |||||
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Steigerung des Vermarktungswerts der Erzeugnisse | Zahl der Betriebe | ||||||
Umweltmaßnahmen | Zahl der Betriebe |
Indikator | Anzahl | ||
---|---|---|---|
Investitionen EG | Investitionen, die für die Anerkennung von EG erforderlich sind | Zahl der Mitglieder der EG | |
Zahl der als EO anerkannten EG |
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