ANHANG VI VO (EU) 2018/120
IOTC-ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH
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1.
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Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich tropischen Thunfisch fangen dürfen
Mitgliedstaat | Höchstanzahl Schiffe | Kapazität (BRZ) |
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Spanien | 22 | 61364 |
Frankreich | 27 | 45383 |
Portugal | 5 | 1627 |
Italien | 1 | 2137 |
Union | 55 | 110511 |
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2.
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Höchstanzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich Schwertfisch und Weißen Thun fangen dürfen
Mitgliedstaat | Höchstanzahl Schiffe | Kapazität (BRZ) |
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Spanien | 27 | 11590 |
Frankreich | 41(1) | 7882 |
Portugal | 15 | 6925 |
Vereinigtes Königreich. | 4 | 1400 |
Union | 87 | 27797 |
3. Die in Nummer 1 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun fangen.
4. Die in Nummer 2 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Zuständigkeitsbereich auch Tropischen Thunfisch fangen.
Fußnote(n):
- (1)
In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Schiffe nicht enthalten; diese kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden.
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