ANHANG VO (EU) 2018/1260
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- (1)
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 311 zu Quinmerac wird das Datum durch 30. April 2024 ersetzt;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 313 zu Pyridaben wird das Datum durch 30. April 2023 ersetzt;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 314 zu Zinkphosphid wird das Datum durch 30. April 2024 ersetzt.
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