ANHANG VO (EU) 2018/1260

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 311 zu Quinmerac wird das Datum durch 30. April 2024 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 313 zu Pyridaben wird das Datum durch 30. April 2023 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 314 zu Zinkphosphid wird das Datum durch 30. April 2024 ersetzt.

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