ANHANG VO (EU) 2018/1266
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 316 zu Cycloxydim wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 2.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 317 zu 6-Benzyladenin wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 3.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 322 zu Hymexazol wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 4.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 323 zu Dodin wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 5.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 326 zu Indolyl-Buttersäure wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 6.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 328 zu Tau-Fluvalinat wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 7.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 329 zu Clethodim wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 8.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 330 zu Bupirimat wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 9.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 333 zu 1-Decanol wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 10.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 334 zu Isoxaben wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 11.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 335 zu Fluometuron wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 12.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 337 zu Carboxin wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 13.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 339 zu Dazomet wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 14.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 340 zu Metaldehyd wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 15.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 341 zu Sintofen wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 16.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 342 zu Fenazaquin wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 17.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 343 zu Azadirachtin wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 18.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 344 zu Diclofop wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 19.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 345 zu Schwefelkalk wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 20.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 346 zu Aluminiumsulfat wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 21.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 348 zu Paclobutrazol wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
- 22.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 349 zu Pencycuron wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 23.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 350 zu Tebufenozid wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 24.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 351 zu Dithianon wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 25.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 352 zu Hexythiazox wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
- 26.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 353 zu Flutriafol wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.