ANHANG VO (EU) 2018/1266

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 316 zu Cycloxydim wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 317 zu 6-Benzyladenin wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 322 zu Hymexazol wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
4.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 323 zu Dodin wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
5.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 326 zu Indolyl-Buttersäure wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
6.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 328 zu Tau-Fluvalinat wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
7.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 329 zu Clethodim wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
8.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 330 zu Bupirimat wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
9.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 333 zu 1-Decanol wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
10.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 334 zu Isoxaben wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
11.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 335 zu Fluometuron wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
12.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 337 zu Carboxin wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
13.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 339 zu Dazomet wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
14.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 340 zu Metaldehyd wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
15.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 341 zu Sintofen wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
16.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 342 zu Fenazaquin wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
17.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 343 zu Azadirachtin wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
18.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 344 zu Diclofop wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
19.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 345 zu Schwefelkalk wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
20.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 346 zu Aluminiumsulfat wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
21.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 348 zu Paclobutrazol wird das Datum durch 31. Mai 2023 ersetzt;
22.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 349 zu Pencycuron wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
23.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 350 zu Tebufenozid wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
24.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 351 zu Dithianon wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
25.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 352 zu Hexythiazox wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt;
26.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 353 zu Flutriafol wird das Datum durch 31. Mai 2024 ersetzt.

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