ANHANG VO (EU) 2018/1293
Der Eintrag zu „Lactit” in Tabelle 1 ( „Zugelassene neuartige Lebensmittel” ) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 erhält folgende Fassung:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel | Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf | zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften | sonstige Anforderungen | |
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Lactit | Spezifizierte Lebensmittelkategorie | Höchstgehalte | Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Nahrungsergänzungsmittels anzugeben ist, lautet „Lactit” . | |
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG (Kapseln, Tabletten oder Pulver) für Erwachsene | 20 g/Tag |
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