ANHANG II VO (EU) 2018/1295

In Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird folgender Eintrag angefügt:

Nummer Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Datum der Genehmigung Sonderbestimmungen
20

Zwiebelöl

CAS-Nr.: 8002-72-0

Entfällt Lebensmittelqualität 17. Oktober 2018 Zwiebelöl muss gemäß den besonderen Bedingungen angewandt werden, die in den Schlussfolgerungen des Überprüfungsberichts zu Zwiebelöl (SANTE/10615/2018) und insbesondere in dessen Anlagen I und II enthalten sind.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität, Spezifikation und Anwendungsweise des Grundstoffs sind im betreffenden Überprüfungsbericht enthalten.

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