Präambel VO (EU) 2018/137

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien(1), insbesondere auf Artikel 12,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 angenommen.
(2)
Nach einer Überprüfung der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte der Eintrag zu einer Person geändert werden.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.

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