ANHANG VO (EU) 2018/1462
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:
- 1.
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Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 491 Sorbitanmonostearat wird die Spezifikation „Erstarrungsbereich” durch Folgendes ersetzt:
Identifizierungstest mithilfe von Säurezahl, Iodzahl (höchstens 4), Gaschromatografie - 2.
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Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 492 Sorbitantristearat wird die Spezifikation „Erstarrungsbereich” durch Folgendes ersetzt:
Identifizierungstest mithilfe von Säurezahl, Iodzahl (höchstens 4), Gaschromatografie - 3.
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Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 495 Sorbitanmonopalmitat wird die Spezifikation „Erstarrungsbereich” durch Folgendes ersetzt:
Identifizierungstest mithilfe von Säurezahl, Iodzahl (höchstens 4), Gaschromatografie
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