ANHANG VO (EU) 2018/1462

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:

1.
Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 491 Sorbitanmonostearat wird die Spezifikation „Erstarrungsbereich” durch Folgendes ersetzt:

Identifizierungstest mithilfe von Säurezahl, Iodzahl (höchstens 4), Gaschromatografie

2.
Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 492 Sorbitantristearat wird die Spezifikation „Erstarrungsbereich” durch Folgendes ersetzt:

Identifizierungstest mithilfe von Säurezahl, Iodzahl (höchstens 4), Gaschromatografie

3.
Im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 495 Sorbitanmonopalmitat wird die Spezifikation „Erstarrungsbereich” durch Folgendes ersetzt:

Identifizierungstest mithilfe von Säurezahl, Iodzahl (höchstens 4), Gaschromatografie

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