ANHANG VO (EU) 2018/1472

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält der Eintrag für „E 120 Echtes Karmin” folgende Fassung:

E 120 ECHTES KARMIN
Synonyme C.I. Natural Red 4
Definition

Karmin wird aus wässrigen, wässrig-alkoholischen bzw. alkoholischen Extrakten der getrockneten weiblichen Exemplare von Dactylopius coccus Costa gewonnen.

Karmin ist ein Aluminiumlack der Karminsäure, bei dem das angenommene molare Verhältnis von Aluminium- und Karminsäure 1:2 beträgt.

Färbender Grundbestandteil ist die Karminsäure. Geringe Mengen der aminierten Form 4-Aminokarminsäure können ebenfalls vorhanden sein.

In den im Handel erhältlichen Produkten kann der färbende Grundbestandteil Karminsäure gemeinsam mit Ammonium-, Calcium-, Kalium- oder Natriumkationen (oder mit Kombinationen hiervon) enthalten sein. Diese Kationen können auch im Übermaß vorhanden sein. Die im Handel erhältlichen Produkte können auch Proteinmaterial des oben genannten Insekts enthalten.

CI-Nr. 75470
Einecs Karminsäure: 215-023-3; Karmin: 215-724-4
Chemische Bezeichnung 7-β-D-Glucopyranosyl-3,5,6,8-tetrahydroxy-1-methyl-9,10-dioxoanthracen-2-carbonsäure (Karminsäure); Karmin ist das hydrierte Aluminiumchelat dieser Säure.
Chemische Formel C22H20O13 (Karminsäure)
Molmasse 492,39 (Karminsäure)
Gehalt mindestens 90 % Karminsäure; mindestens 50 % Karminsäure in den Chelaten
Beschreibung rot bis dunkelrot, bröckelig, fest oder pulverförmig
Merkmale
Spektrometrie

Karminsäure:

    Maximum in wässriger Ammoniaklösung bei ca. 518 nm

    Maximum in verdünnter Salzsäure bei ca. 494 nm

    E 1 %/1 cm 139 bei höchstens ca. 494 nm in verdünnter Salzsäure

4-Aminokarminsäure:

    Maximum in wässriger Ammoniaklösung bei 535 nm

    Maximum in verdünnter Salzsäure bei 530 nm

    E 1 %/1 cm 260 bei höchstens ca. 535 nm in wässriger Ammoniaklösung, pH-Wert 9,5

In den im Handel erhältlichen Produkten kann Karminsäure von ihrem Amin durch eine HPLC-Analyse unterschieden werden.

Reinheit
Lösungsmittelreste

Ethanol:

Methanol:

höchstens 150 mg/kg

höchstens 50 mg/kg

Gesamtasche

Karminsäure:

Karmin:

höchstens 5 %

höchstens 12 %

Proteine (N × 6,25)

Karminsäure:

Karmin:

höchstens 2,2 %

höchstens 25 %

4-Aminokarminsäure höchstens 3 % im Verhältnis zur Karminsäure
unlöslich in verdünntem Ammoniak Karmin: höchstens 1 %
Arsen höchstens 1 mg/kg
Blei höchstens 1,5 mg/kg
Quecksilber höchstens 0,5 mg/kg
Cadmium höchstens 0,1 mg/kg
Mikrobiologische Kriterien
Salmonella spp. in 10 g nicht nachweisbar

Aluminiumlacke dieses Farbstoffs sind zugelassen .

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