Artikel 3 VO (EU) 2018/1480

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs gelten ab dem 1. Dezember 2019.

Nummer 2 Buchstaben b, c, d und e des Anhangs gelten ab dem 1. Mai 2020.

Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1. Mai 2020 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

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