Artikel 1 VO (EU) 2018/1533

Zulassung

Die im Anhang genannten Zusatzstoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Stabilisatoren” , „Verdickungsmittel” , „Geliermittel” und „Bindemittel” einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

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